Geldbeschaffungskosten

Geldbeschaffen ist eine andere, alternative Bezeichnung zu Geld leihen. Die Kosten für das geliehene bzw. das beschaffte Geld sind die vertraglich vereinbarten Zinsen. Die Beschaffung selbst ist in vielen Fällen ebenfalls mit Ausgaben verbunden. Derartige Kosten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorgang der Finanzierung selbst. Sie sind recht unterschiedlich und abhängig von der Art sowie dem Verwendungszweck des Geldes; beispielsweise als kurzfristiger Kredit, oder als ein langfristiges Darlehen zur Baufinanzierung oder dem Kauf einer Immobilie. Der Begriff Geldbeschaffungskosten lässt sich mit Finanzierungskosten gleichsetzen.

Geldbeschaffungskosten für Raten- oder Rahmenkredit

Dem Kreditgeber entstehen durch die Geldbeschaffung, sprich durch die Bearbeitung einer Kreditgewährung, Personal-, Sach- und Verwaltungskosten. Auch Werbungskosten sind teil der Finanzierungskosten. Die werden gegenüber dem Kreditsuchenden nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt und dargelegt, sondern in Form von Bearbeitungskosten ausgewiesen. Als Bearbeitungsgebühren betragen sie in der Regel einen einstelligen Prozentsatz der Kreditsumme. Diese Geldbeschaffungskosten werden wahlweise separat berechnet oder unmittelbar von der Kreditsumme abgezogen. Für den Kreditnehmer sind sie auf jeden Fall eine Ausgabe. Heutzutage wird vielfach mit einem Kredit ohne Bearbeitungsgebühren, also ohne die Berechnung von Geldbeschaffungskosten geworben. Ob diese Geldbeschaffungskosten versteckt in den bonitätsabhängigen Effektivzins schon eingerechnet sind, ist für den Kreditnehmer nicht nachvollziehbar.

Vermittlungsprovisionen und Gebühren

Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie stehen Zusatzkosten als Ausgaben, die im weiteren Sinne ebenfalls Geldbeschaffungskosten sind. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages mit der dazugehörigen Immobilienfinanzierung fallen Ausgaben für die Beurkundung, für die Grundbucheintragung, für den Makler oder für die Grunderwerbssteuer an. Sie werden umgangssprachlich als Kaufnebenkosten bezeichnet, sind jedoch ebenfalls ein Bestandteil der Geldbeschaffung. Sie gehören also direkt oder mittelbar zur Finanzierung. Ähnlich verhält es sich mit der Vermittlungsprovision bei Vertragsabschlüssen im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich.

Wenn der Bauherr für seine Immobilienfinanzierung mit der Darlehenssumme rechnet und kalkuliert, dann muss er darauf achten, die Geldbeschaffungskosten entweder als Ausgabe anzusetzen, oder das Darlehen dementsprechend zu erhöhen. Das Disagio ist eine derjenigen Kostenarten, die auf jeden Fall zu berücksichtigen sind. Es ist ein Abschlag von dem Nennwert, dem zahlenmäßigen Wert des Baudarlehens. Durch das Disagio reduzieren sich zwar die zukünftig zu zahlenden Zinsen, ebenso aber auch der Auszahlungsbetrag des Darlehens. Um diese Differenz der Geldbeschaffungskosten auszugleichen, muss ein Darlehen in entsprechender Höhe zur Finanzierung aufgenommen werden.

Ob offiziell ausgewiesen oder nicht, Geldbeschaffungskosten werden auf jeden Fall an den Kredit-/Darlehensnehmer weitergegeben. Ihre tatsächliche Höhe kennen nur diejenigen, die sie mathematisch kalkulieren und berechnen.

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