Arbeitgeberdarlehen

Unter den vielen verschiedenen Formen nimmt das Arbeitgeberdarlehen schon seit einiger Zeit eine besondere Rolle ein. Dabei wird der Vertrag für den Kredit nicht zwischen einer Bank und einem Verbraucher geschlossen, sondern im Zuge eines festen Verhältnisses zwischen Angestellten und dem Chef. Die Lohnzahlung fungiert dabei als eine gewisse Sicherheit wenn der Arbeitgeber in die Vorleistung geht und dem Arbeitgeber ein Darlehen ermöglicht.

Funktionsweise

Das Arbeitgeberdarlehen, das auch unter Mitarbeiterdarlehen bekannt ist, ist ein Darlehensvertrag zwischen zwei Parteien die durch ein Angestelltenverhältnis verbunden sind. Dabei profitiert der Angestellte vor allem von vergleichbar günstigen Zinsen und der Tatsache, dass die Prüfung bei der Bonität nicht vorhanden ist. Stattdessen werden die Lohnforderungen der Arbeitnehmer als eine Sicherheit genommen. So ist die Kreditsumme abgesichert und im Zweifelsfall können die Raten für die Bezahlung des Darlehens sogar direkt vom Arbeitslohn abgezahlt werden. Der Arbeitgeber kann dabei seine Ansprüche durch eine Einbehaltung des Lohns geltend machen, wobei verschiedene Vorschriften zu beachten sind. Für den Arbeitnehmer ergibt sich eine vereinfachte Gewährung der Darlehen, da die Bürokratie mit der Bank nicht vorhanden ist. Ansonsten gilt das Arbeitgeberdarlehen nicht nur bei Banken als ein inzwischen beliebtes Mittel: Auch Firmen aus dem Mittelstand erlauben ihren Angestellten entsprechende Angebote, die durch den Arbeitslohn abgesichert sind.

Besonderheiten eines Arbeitgeberdarlehens

Natürlich müssen die Summen beim Arbeitgeberdarlehen sowohl in den Betriebskosten wie auch in der Steuer geltend gemacht werden. Dafür gelten seit 2008 veränderte Vorschriften, die sich besonders mit den Zinsen und den Freigrenzen beschäftigen. Auch der geldwerte Vorteil ist zu beachten. Die folgenden Punkte sind beim Arbeitgeberdarlehen besonders wichtig:

  • Bei den Zinsen, die zur Berechnung herangezogen werden, gilt der durchschnittliche Zinssatz, der von der Bundesbank herausgegeben wird.
  • Bei einer Summe, die die Freigrenze von 44 Euro im Monat übersteigt, muss durch den Kreditnehmer beim Arbeitgeberdarlehen ein geldwerter Vorteil in der Steuer angegeben werden.
  • Einnahmen durch Zinsen beim Arbeitgeber sind als entsprechende Gewinne in der Bilanz anzugeben.

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