Das Unternehmen hinter diesem Online-Angebot (auxmoney GmbH) muss wegen seiner online angebotenen Dienstleistungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einhalten.
Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der auxmoney GmbH (auxmoney). Auf der Internetseite von auxmoney kann man Kredite beantragen. Die Internetseite ist unter der Internetadresse www.auxmoney.com erreichbar.
auxmoney möchte Menschen die Nutzung seiner digitalen Angebote leicht machen. Deshalb verbessert auxmoney seinen Internetauftritt ständig. Das Ziel dieser Verbesserungen ist die bessere Verständlichkeit und einfache Bedienbarkeit für alle.
Im ersten Schritt ist es auxmoney besonders wichtig, öffentlichen Internetauftritt und den Prozess für die Beantragung von Krediten barrierefrei zu gestalten. Im zweiten Schritt arbeitet auxmoney an der Barrierefreiheit der anderen Bereiche des Internetauftritts und der auxmoney App.
Auf der Internetseite www.auxmoney.com sollen folgende Inhalte barrierefrei gestaltet werden:
- Der öffentliche Internetauftritt von auxmoney
- Der digitale Kreditantragsprozess (Antragsstrecke)
- Der Kreditnehmerbereich (Self-Service-Bereich)
- Der Anlegerbereich
Rechtliche Grundlagen
Die Regeln für Barrierefreiheit stehen im BFSG (§ 3 und den danach folgenden Paragraphen) und in der dazugehörigen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Das BFSG und die BFSGV werden durch den technischen Standard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erklärt. Die Anwendung des WCAG macht die digitalen Angebote von auxmoney möglichst barrierefrei. auxmoney nutz für seine digitalen Angebote den WCAG-Standard in der Stufe 2.2 (Konformitätsstufe AA).
Wie macht auxmoney seine digitalen Angebote und Antragsstrecke barrierefrei?
- Indem sie leicht zu finden, leicht zu verstehen und leicht zu bedienen sind.
- Indem sie mit Hilfsmitteln (wie Screenreadern) genutzt werden können.
- Indem sie in klarer Sprache und gut lesbarer Schrift geschrieben sind.
- Indem sie Informationen zur Nutzung geben.
- Indem sie Farben mit gutem Kontrast verwenden.
Überprüfung der Barrierefreiheit
auxmoney überprüft und verbessert regelmäßig seine digitalen Angebote und Antragsstrecke mit Hilfe der WCAG-Selbstbewertung sowie externen Audits. Dabei orientiert auxmoney sich an den offiziellen Prüfkriterien der Europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) und den Richtlinien der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA).
Die für den barrierefreien Zugang relevanten Teile auf der Internetseite www.auxmoney.com wurden zusätzlich von einem zertifizierten Dienstleister geprüft. Auch die auxmoney App wird von diesem zertifizierten Dienstleister überprüft.
Die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente auf der auxmoney Website wurde mit internen Test-Lösungen auf die Einhaltung des PDF/UA-Standards geprüft. So stellt auxmoney zukünftig sicher, dass auch PDF-Dokumente den internationalen Standards entsprechen und barrierefrei sind.
Weiterer Ansprechpartner
Marktüberwachungsbehörde:
Wenn Sie sich benachteiligt fühlen oder der Eindruck entsteht, dass die Website nicht ausreichend barrierefrei ist, können Sie sich an folgende Behörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 56 74 530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.