Das SEPA-Verfahren − Was ist SEPA, welche Übergangsregelungen gelten?
Das SEPA (Single European Payment Area) Verfahren vereinheitlicht den europäischen Zahlungsverkehrsraum. 32 Länder in Europa gleichen Ihre Überweisungs- und Lastschriftsysteme einander an, vor allem, um grenzüberschreitende Zahlungen im europäischen Raum einfacher und günstiger für Unternehmen zu machen. Innerdeutsche Überweisungen funktionieren aber zunächst wie gewohnt weiter. Die Finanzindustrie hat sich durchgesetzt: Der elektronische Zahlungsverkehr in Europa wird harmonisiert. Das neue System gilt ab 1. Februar 2014 für transnationale Überweisungen und Lastschriften. Von diesem Datum an werden IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) benötigt, um eine Überweisung in den 32 Ländern des europäischen Raums vorzunehmen. Das klassische System aus Kontonummer und Bankleitzahl geht gewissermaßen darin auf.
IBAN: Länderkennzeichnung DE + zweistellige Prüfziffer+ Bankleitzahl + Kontonummer BIC: Internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts (Bankbezeichnung, Land, Ort, Filiale)
Wie Deine IBAN und BIC Nummer aussehen kannst Du zum Beispiel Deinem Kontoauszug entnehmen.
Übergangsfristen für innerdeutsche Transaktionen im SEPA Begleitgesetz
Der innerdeutsche Zahlungsverkehr bleibt hiervon zunächst unberührt. Bis zum 1. Februar 2016 werden Kontokennungen kostenlos konvertiert – unbemerkt im Hintergrund. Auch das Bezahlen an der Kasse mit Karte verändert sich mindestens für die nächsten knapp 2,5 Jahre nicht: Die EC Karte wird ausgelesen und dem Verkäufer durch Unterschrift eine Einzugsermächtigung erteilt.
Bestehende Daueraufträge behalten Ihre Gültigkeit
Bereits bestehende Abbuchungs- oder Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA Mandate umgestellt und behalten Ihre Gültigkeit. SEPA wird bereits für neue Aufträge angeboten und auch vor dem 1. Februar 2014 kann nach IBAN und BIC gefragt werden, wenn Du Abbuchungsermächtigungen aufsetzt.
Über auxmoney
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