Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

gerade in der aktuellen Corona-Krise geht es für Selbständige oder Unternehmen darum, die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Nachstehend haben wir für Dich eine Übersicht der wichtigsten Instrumente zusammengestellt, die Dir bei der Liquiditätssicherung helfen können. Zu jedem der Instrumente findest Du auch einen Hinweis, an wen Du dich wenden kannst.

Zusätzlich zu den aufgeführten Instrumenten kannst Du auf dieser Seite natürlich auch schnell und einfach einen Kredit für Selbständige und Unternehmende bis zu 50.000 EUR bei auxmoney beantragen.

Bleibt gesund und liquide!
Dein auxmoney-Team

Was kann ich tun, um die Liquidität meines Unternehmens in der Corona-Krise zu sichern?

Nachstehend findest Du eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Instrumente, wie Du die Liquidität in Deinem Unternehmen sichern und stärken kannst. Zu einem großen Teil gelten diese Instrumente auch für Selbstständige.

 

Staatliche Zuschüsse

Soforthilfe für Selbständige und kleine Unternehmen

Zuschuss des Bundes und der Länder bis zu 60 TEUR (je nach Bundesland) – für Selbständige und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, in Bayern, Brandenburg und Hamburg sogar bis 100 bzw. 250 Mitarbeiter – nicht zurückzuzahlen – nicht mehr verfügbar, Antragsfrist am 31.5.2020 ausgelaufen

Behörde des jeweiligen Bundeslandes

Weitere Informationen

Überbrückungshilfe für Selbständige und kleine Unternehmen

Zuschuss des Bundes und der Länder bis zu 150 TEUR – für Selbständige und Unternehmen bis 750 Mio. EUR Jahresumsatz mit Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 um mind. 60% – für die 3 Monate Juni, Juli und August beantragbar – nicht zurückzuzahlen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weitere Informationen

Kurzarbeitergeld

Übernahme von 60 % bis 67% des Nettolohns – Erhöhung ab 4. und 7. Monat der Kurzarbeit – Voraussetzung: mind. 10 % der Mitarbeiter von >10% Arbeitsausfall betroffen.

Antrag bei Agentur für Arbeit

Weitere Informationen

Staatliche Fördermöglichkeiten in der Corona-Krise

Förderdarlehen/ KfW-Förderkredite

Darlehen von Förderbanken (z.B. KfW) – in Krise auch für Betriebsmittel nutzbar – Förderinstitut übernimmt Kreditrisiko bis zu 90 %

Antrag über Banken & Sparkassen

Weitere Informationen

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Darlehen der KfW bis zu 800 TEUR – Förderinstitut übernimmt Kreditrisiko zu 100% – für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten – vereinfachte Prüfung und schnelle Bewilligung durch die Hausbanken – voraussichtlich ab 9.4. verfügbar

Antrag über Banken & Sparkassen

Weitere Informationen

Staatliche Bürgschaft

Bürgschaft durch staatliche Bürgschaftsbanken – nur in Kombination mit Bankdarlehen – in Krise auch für Betriebsmittel nutzbar – Bürgschaft bis zu 80 % des Kreditbetrags

Antrag über Banken & Sparkassen

Weitere Informationen

Staatliche Fördermöglichkeiten in der Corona-Krise – Antrag bei Förderinstituten

Mikrodarlehen

Darlehen bis zu 50 TEUR je nach Bundesland – für Gründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre – keine Sicherheiten erforderlich – erste 6 Monate tilgungsfrei

Antrag bei Förderinstituten/ Gründerzentren

Weitere Informationen

Akutkredit (nur in Bayern)

Darlehen der bayerischen LfA bis zu 2 Mio. EUR – Beantragung über Banken oder Sparkassen, aber kein Darlehen der Bank erforderlich

Antrag bei Hausbank

Weitere Informationen

Mikromezzaninefonds Deutschland

Stille Beteiligung über Nachrangdarlehen (eigenkapitalähnlich) der öffentlichen Hand in der Regel bis zu 75 TEUR – ohne Sicherheiten – Laufzeit in der Regel 10 Jahre

Antrag bei Förderinstituten

Weitere Informationen

Beteiligungskapital

Stille Beteiligung der öffentlichen Hand bis zu 1 Mio. EUR – auch ohne klassisches Bankdarlehen – Gesellschafterbürgschaft nötig – Laufzeit in der Regel 10 Jahre

Antrag bei Beteiligungsgesellschaften der Länder

Weitere Informationen

Stundung von Steuern und Beiträgen

Stundung von Steuerzahlungen:

Aufschiebung von fälligen Steuerzahlungen – Senkung von Steuervorauszahlungen – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis 30.12.2020 – Antrag beim zuständigen Finanzamt.

Antrag bei Finanzamt

Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung

Aufschiebung der Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter – Antrag bei den jeweils zuständigen Krankenkassen der Arbeitnehmer.

Antrag bei Krankenkassen

Zusätzliche Absicherungen speziell für Selbstständige

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige:

Freiwillige Versicherung als Selbstständiger – Antrag in ersten 3 Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit – bei Einschränkung der Selbstständigkeit dann Anspruch auf Leistungen.

Grundsicherung für Selbstständige:

Alle Selbstständigen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II oder im Volksmund Hartz IV) – Voraussetzung: Einkommen nicht ausreichend für Lebenshaltung.

Sonstige Maßnahmen

Factoring

Verkauf der eigenen Forderungen gegenüber Kunden an einen Factoringanbieter – somit schnellere Liquidität – zudem Inkasso und Versicherung gegen Ausfall der Forderung möglich

Antrag bei Banken & Sparkassen sowie speziellen Factoring-Anbietern

Sale & Lease Back

Nachträgliches Leasing von bereits getätigten Investitionen – Zufluss von Liquidität durch Verkauf des Objektes an die Leasinggesellschaft – Zurückmieten des Objektes

Antrag bei Banken & Sparkassen sowie speziellen Leasing-Anbietern

Detailinformationen zu den Instrumenten

Typ Darlehen
Anbieter KfW sowie Förderbanken der Bundesländer
Funktionsweise Darlehen wird nur über die klassischen Hausbanken vergeben. Die KfW bzw. Förderbank übernimmt in der Krise bis zu 90 % des Kreditrisikos. Durch das geringere Risiko sind Banken und Sparkassen offener für eine Kreditvergabe.
Antragsberechtigt Mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Gründer
Verwendungszweck Anschaffungen und laufende Kosten
Umfang und Konditionen Betrag: bis zu 1 Mrd. EUR
Laufzeit:
bis zu 5 Jahre
Zinssatz:
1,00 – 2,12%
Tilgung: in der Regel vierteljährlich, bei kurzen Laufzeiten auch endfällige Tilgung
Tilgungsfreie Zeit: in der Regel bis zu 1 Jahr möglich
Maximalbetrag:
25 % Jahresumsatz 2019 oder
2 x Lohnkosten 2019 oder
Finanzierungsbedarf 12 (KMU) bzw. 18 Monate (große Unt.)
Sicherheiten Bankübliche Besicherung
Sonstige Voraussetzungen · Tragfähiges Geschäftsmodell vor der Krise
· Jahresabschluss 2018
· Jahresabschluss 2019 oder BWA 2019 inkl. Summen-/Saldenliste
· Kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
· Liquiditätsplanung 2020 mit und ohne Corona-Effekt
· Rentabilitätsplanungen 2020/21 inkl. Corona-Effekt
Beantragung Antrag bei Banken und Sparkassen
Weiterführende Informationen
Typ Darlehen
Anbieter KfW
Funktionsweise Die KfW stellt ein Darlehen für mittelständische Unternehmen bereit, das über die Hausbank ausgereicht wird. Die Hausbank trägt jedoch kein Kreditrisiko, weil die KfW 100% der Haftung übernimmt. Eine Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank ist nicht erforderlich, weshalb von einer schnelleren Bewilligung auszugehen ist.
Antragsberechtigt Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Verwendungszweck Anschaffungen und laufende Kosten
Umfang und Konditionen Betrag: Max. 500 TEUR (11 – 49 Mitarb.), max. 800 TEUR (50+ Mitarbeiter)
Laufzeit: 10 Jahre
Zinssatz: 3% p.a.
Sicherheiten Bankübliche Besicherung
Sonstige Voraussetzungen · Seit mind. Januar 2019 am Markt
· Gewinn in 2019, alternativ: Gewinn im Schnitt der letzten 3 J.
· Maximale Kredithöhe: 3 Monatsumsätze 2019
Beantragung Antrag bei Banken und Sparkassen
Weiterführende Informationen KfW-Info zum Schnellkredit
Formulare
Typ Darlehen
Anbieter KfW
Funktionsweise Die KfW stellt ein Darlehen für mittelständische Unternehmen bereit, das über die Hausbank ausgereicht wird. Die Hausbank trägt jedoch kein Kreditrisiko, weil die KfW 100% der Haftung übernimmt. Eine Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank ist nicht erforderlich, weshalb von einer schnelleren Bewilligung auszugehen ist.
Antragsberechtigt Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Verwendungszweck Anschaffungen und laufende Kosten
Umfang und Konditionen Betrag: Max. 500 TEUR (11 – 49 Mitarb.), max. 800 TEUR (50+ Mitarbeiter)
Laufzeit: 10 Jahre
Zinssatz: 3% p.a.
Sicherheiten Bankübliche Besicherung
Sonstige Voraussetzungen · Seit mind. Januar 2019 am Markt
· Gewinn in 2019, alternativ: Gewinn im Schnitt der letzten 3 J.
· Maximale Kredithöhe: 3 Monatsumsätze 2019
Beantragung Antrag bei Banken und Sparkassen
Weiterführende Informationen KfW-Info zum Schnellkredit
Formulare
Typ Staatliche Bürgschaft für Bankdarlehen
Anbieter Bürgschaftsbanken der Bundesländer
Funktionsweise Die Bürgschaftsbank übernimmt eine Bürgschaft für ein Darlehen, das Unternehmen bei einer Bank oder Sparkasse in Anspruch nehmen. In der Krise übernehmen die Bürgschaftsbanken mit einer Bürgschaft bis zu 80% des Kreditrisikos – durch das geringere Risiko sind Banken und Sparkassen offener für eine Kreditvergabe.
Antragsberechtigt Mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Gründer
Verwendungszweck Anschaffungen und laufende Kosten
Umfang und Konditionen Die Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Bundesland
Bürgschaftshöhe: bis zu 2,5 Mio. EUR für Kredite bis zu 3,125 Mio. EUR (80% Bürgschaft) bzw. bis zu 5 Mio. EUR (50% Bürgschaft)
Laufzeit: bis zu 15 Jahre
Kosten: Einmaliges Bearbeitungsentgelt + jährliche Provision
Sicherheiten Gesellschafterbürgschaft bei juristischen Personen (Corona: nur 20% des verbürgten Kreditvolumens)
Sonstige Voraussetzungen · Tragfähiges Geschäftsmodell vor der Krise
· Jahresabschluss 2018
· Jahresabschluss 2019 oder BWA 2019 inkl. Summen-/Saldenliste
· Kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
· Liquiditätsplanung 2020 mit und ohne Corona-Effekt
· Rentabilitätsplanungen 2020/21 inkl. Corona-Effekt
Beantragung Antrag bei Banken und Sparkassen
Weiterführende Informationen
Typ Darlehen
Anbieter LfA Förderbank Bayern
Funktionsweise Förderdarlehen, das über Banken oder Sparkassen beantragt wird
Antragsberechtigt Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Selbstständige
Nicht antragsberechtigt:
· freiberuflich Tätige, ­
· Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung,
· Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
· Unternehmen mit 1 Jahr-Ausfallwahrscheinlichkeit >10,00 %
Verwendungszweck Anschaffungen, laufende Kosten und Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten
Umfang und Konditionen Darlehenshöhe: bis zu 2 Mio. EUR Laufzeit: 4, 8 oder 12 Jahre Tilgung: monatlich Tilgungsfreie Zeit: 1 oder 2 Jahre möglich
Sicherheiten Bankübliche Besicherung
Sonstige Voraussetzungen · Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
· Tragfähiges Unternehmenskonzept
· Vollzeiterwerb
· Liquiditäts- oder Rentabilitätsschwierigkeiten
· Konsolidierungskonzept
Sofern Corona-Krise ursächlich für die Schwierigkeiten:
· Verzicht auf Konsolidierungskonzept ­
· Bestätigung Konsolidierungsanlass durch Hausbank ­
· Übersicht eingeleiteter Konsolidierungsmaßnahmen
Beantragung Antrag bei Banken oder Sparkassen
Weiterführende Informationen Produktmerkblatt Akutkredit
Formulare
Typ Darlehen
Anbieter Förderbanken der Bundesländer
Funktionsweise Es handelt sich um ein eigenständiges Darlehen, eine Kombination mit einem klassischen Bankdarlehen ist nicht erforderlich. Insbesondere für junge Unternehmen stellt das Mikrodarlehen eine Art „Soforthilfe“ dar.
Antragsberechtigt Gründer und junge Unternehmen bis max. 5 Jahre
Verwendungszweck Anschaffungen und laufende Kosten
Umfang und Konditionen Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Förderinstitut und vom konkreten Förderprogramm
Betrag: maximal 10 – 50 TEUR je nach Bundesland
Laufzeit: bis zu 10 Jahre
Tilgung: in der Regel monatlich oder vierteljährlich
Tilgungsfreie Zeit: in der Regel die ersten 6 Monate
Sicherheiten Keine Sicherheiten erforderlich
Sonstige Voraussetzungen · Tragfähiges Geschäftsmodell
· Schufa-Eigenauskunft ohne unerledigte Negativ-Eintragungen
Beantragung Je nach Bundesland Antrag durch das Unternehmen entweder direkt beim Förderinstitut oder bei Gründungszentren bzw. Startercenters
Weiterführende Informationen
Formulare
Typ Stille Beteiligung über Nachrangdarlehen (eigenkapitalähnlich)
Anbieter Förderbanken der Bundesländer
Funktionsweise Es handelt sich um ein eigenständiges Nachrangdarlehen, eine Kombination mit einem klassischen Bankdarlehen ist nicht erforderlich. Insbesondere für junge Unternehmen stellt der Mikromezzaninefonds eine Art „Soforthilfe“ dar.
Antragsberechtigt Gründer sowie kleine und junge Unternehmen bis max. 5 Jahre
Verwendungszweck Sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Umfang und Konditionen Betrag: bis zu 75 TEUR
Laufzeit: in der Regel 10 Jahre
Tilgung: ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Raten
Sicherheiten Keine Sicherheiten erforderlich
Sonstige Voraussetzungen · Tragfähiges Geschäftsmodell
· Keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten vor der Krise
· Businessplan
Beantragung Online-Antrag durch das Unternehmen unter Mikromezzaninefonds Deutschland
Weiterführende Informationen Mikromezzaninefonds Deutschland
Formulare Antragsformular und Produktflyer
Art der Liquiditätssicherung Stille Beteiligung durch Eigenkapital
Anbieter Beteiligungsgesellschaften der einzelnen Bundesländer
Funktionsweise Stille Beteiligung durch die Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Bundeslandes als Gesellschafterin
Antragsberechtigt · Etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
· Junge Unternehmen
· Gründer
Verwendungszweck · Gründung
· Investitionen in Wachstum und Erweiterung
· Betriebsmittel
Umfang und Konditionen · Darlehenshöhe: bis zu 1 Mio. EUR
· Laufzeit: 7 – 10 Jahre
Sicherheiten · Gesellschafterbürgschaft
Sonstige Voraussetzungen · Tragfähiges Unternehmenskonzept
· Fachliche Qualifikation des Beteiligungsnehmers
· Unternehmen, die bereits vor der aktuellen Krise in Schwierigkeiten waren, sind von der Förderung ausgenommen
· Maximalbetrag: Im Unternehmen vorhandenes Eigenkapital
· Antrag auf Beteiligungsgarantie durch die Bürgschaftsbank
Beantragung · Antrag direkt durch das Unternehmen bei der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes
Weiterführende Informationen
Formulare
Typ Zuschuss des Bundes und der Länder – nicht zurückzuzahlen. Hinweis: nicht mehr verfügbar, da Antragsfrist zum 31.5.2020 ausgelaufen
Anbieter Bund und Bundesländer
Funktionsweise Es handelt sich um einen Zuschuss des Bundes und der Bundesländer für Selbständige und kleine Unternehmen. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Er kann gegebenenfalls mehrfach beantragt werden, erneut nach 3 Monaten. Hinweis: nicht mehr verfügbar, da Antragsfrist zum 31.5.2020 ausgelaufen
Antragsberechtigt · Selbständige
· Freiberufler, einschließlich Künstler
· Unternehmen bis 50 Mitarb.
· Brandenburg: Unternehmen bis 100 Mitarb.
· Bayern und HH: Unternehmen bis 250 Mitarb.
Verwendungszweck Laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten. Bei einigen Landesmitteln auch die Finanzierung von Personalkosten (eigene sowie der der Mitarbeiter) möglich
Umfang und Konditionen Maximale Höhe des Zuschusses abhängig vom Bundesland. Nachstehend Bandbreite des maximalen Zuschusses über alle Bundesländer:
· 9 TEUR – Selbstständige, Untern. bis 5 Mitarb.
· 15 TEUR – Untern. bis 10 Mitarb.
· 25 – 30 TEUR – Untern. bis 50 Mitarb.
· 30 TEUR – Untern. bis 100 Mitarb. (nur Bay, BB, HH)
· 30 – 60 TEUR – Untern. bis 250 Mitarb. (nur Bay, HH)
Obergrenze des Zuschusses je Unternehmen: unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass oder Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Tilgung: Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Mehrfache Beantragung möglich, erneut nach 3 Monaten
Sicherheiten Keine Sicherheiten erforderlich
Sonstige Voraussetzungen Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn:
· Wegfall von mehr als 50% der Aufträge aus Zeit vor 1. März oder
· Umsätze gegenüber Vorjahresmonat mehr als halbiert sind oder
· behördliche Schließung/ Einschränkung des Betriebs oder
· vorhandene Mittel nicht ausreichend für kurzfristige Verbindlichkeiten (bspw. Mieten, Kredite, Leasing)
Beantragung Hinweis: nicht mehr verfügbar, da Antragsfrist zum 31.5.2020 ausgelaufen

Weiterführende Informationen ·
Formulare ·
Typ Zuschuss des Bundes – nicht zurückzuzahlen
Anbieter Bund – über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Funktionsweise Es handelt sich um einen Zuschuss des Bundes. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Er kann für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden.
Antragsberechtigt · Selbständige
· Freiberufler
· Unternehmen bis 750 Mio. EUR Jahresumsatz
Verwendungszweck Überbrückungshilfe für Unternehmen, die im April und Mai 2020 auf Grund der Corona-Beschränkungen ihren Geschäftsbetrieb fast vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und deshalb in diesen beiden Monaten zusammen einen Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Umsatz im April und Mai 2019 erfahren haben sowie in den Antragsmonaten Juni, Juli und August 2020 einen Umsatzeinbruch von mind. 40% im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Umfang und Konditionen Ermittlung der individuellen Höhe der Überbrückungshilfe:
· Bei mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang im Antragsmonat werden bis zu 40 Prozent der Fixkosten erstattet.
· Bei mindestens 50 Prozent Umsatzrückgang im Antragsmonat werden bis zu 50 Prozent der Fixkosten erstattet.
· Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Antragsmonat werden bis zu 80 Prozent der Fixkosten erstattet.Maximal möglicher Zuschuss: 150.000 EUR
·  Unternehmen bis 10 Mitarbeiter erhalten maximal 15 TEUR
· Unternehmen bis 5 Mitarbeiter sowie Selbständige erhalten maximal 9 TEURAusnahme: Da manche Kleinunternehmen sehr hohe Fixkosten haben, können die maximalen Fördersummen im begründeten Ausnahmefall überschritten werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die berechnete Förderhöhe mindestens doppelt so hoch liegt wie der Höchstsatz.Tilgung: Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Sicherheiten Keine Sicherheiten erforderlich
Sonstige Voraussetzungen · Gründung des Unternehmens vor dem 1.11.2019
· Unternehmen zum 31.12.2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
· Jahresumsatz bis 750 Mio. EUR
· Bei Selbständigen und Freiberuflern: Haupterwerb (kein Nebenerwerb)
Beantragung · Online-Portal des Bundesministerium für Wirtschaft

· Antrag nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Weiterführende Informationen ·
Formulare ·
Art der Liquiditätssicherung Zuschuss
Anbieter Agentur für Arbeit
Funktionsweise (Teilweise) Übernahme von Personalkosten durch die Agentur für Arbeit, sofern mind. 10% der Mitarbeiter eines Betriebes von Arbeitsausfall > 10% betroffen ist
Antragsberechtigt Unternehmen mit mind. 1 Beschäftigtem
Verwendungszweck Allgemeine Unternehmensfinanzierung, also auch Betriebsmittelfinanzierung für die laufenden Ausgaben von Unternehmen sowie Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten
Umfang und Konditionen Agentur für Arbeit übernimmt Kosten für die ausgefallene Arbeitszeit:
· 60% des Nettolohns bei Personen ohne Kinder
· 67% des Nettolohns bei Personen mit Kindern
· SozialversicherungsbeiträgeKurzarbeitergeld kann für max. 12 Monate beantragt werden.Bei Kurzarbeit von mind. 50% wird Kurzarbeitergeld nach 3 Monaten wird Kurzarbeitergeld aufgestockt:
· Ab 4. Monat auf 70 bzw. 77%
· Ab 7. Monat auf 80 bzw. 87%
Sicherheiten Keine
Sonstige Voraussetzungen Informationen der Agentur für Arbeit
Beantragung Beantragung durch das Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Antrag auf Kurzarbeitergeld
Weiterführende Informationen
Formulare

Hinweis: Die Übersicht über mögliche Instrumente zur Sicherung der Liquidität in der Corona-Krise sowie die zugehörigen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem sind die Angaben zu den Instrumenten ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Auch stellen die Erläuterungen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung dar.

Wie funktioniert das Förderdarlehen?

Art der Liquiditätssicherung: Darlehen Anbieter: KfW sowie die Förderbanken der einzelnen Bundesländer Funktionsweise: Darlehen wird nur in Kombination mit einem klassischen Bankdarlehen vergeben. Die KfW bzw. Förderbank übernimmt in der Krise bis zu 90 % des Kreditrisikos – durch das geringere Risiko sind Banken und Sparkassen offener für eine Kreditvergabe Antragsberechtigt: 

  • Mittelständische Unternehmen
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Gründer

Verwendungszweck: In der Corona-Krise können die Förderdarlehen auch zur Deckung der laufenden Ausgaben eines Unternehmens genutzt werden – die sonst geltende Beschränkung auf besonders förderwürdige Zwecke entfällt in der Krise Umfang und Konditionen:  Die Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Förderinstitut und vom konkreten Förderprogramm. Einige Rahmenparameter:

  • Darlehenshöhe: je nach Programm bis zu 200 Mio. EUR
  • Laufzeit: je nach Programm bis zu 10 Jahre
  • Tilgung: in der Regel monatlich oder vierteljährlich, je nach Programm auch endfällige Darlehen bei kurzen Laufzeiten (bspw. 3 Jahre möglich)
  • Tilgungsfreie Zeit: je nach Programm bis zu 2 Jahren
  • Haftungsfreistellung der kreditgebenden Bank: je nach Programm in der Regel bis zu 80 %

Sicherheiten: Bankübliche Besicherung des Bankdarlehens Sonstige Voraussetzungen: 

  • Unternehmen und Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein
  • Jahresabschluss 2018
  • vorläufiger Jahresabschluss 2019, alternativ BWA 2019 inkl. Summen-/Saldenliste
  • kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
  • vorläufige Liquiditätsplanung 2020
  • Rentabilitätsplanungen für 2020 und 2021

Beantragung: 

  • Kein direkter Antrag durch Unternehmen möglich
  • Antrag nur über Banken und Sparkassen

Am einfachsten Antrag direkt über auxmoney – wir prüfen für Sie gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern


Weiterführende Informationen: 

  • Bundesweit (KfW): kfw.de
  • Baden-Württemberg (L-Bank): lbank.de
  • Bayern (LfA): lfa.de
  • Berlin (Investitionsbank Berlin): ibb.de
  • Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg): ilb.de
  • Bremen (Bremer Aufbaubank): bab-bremen.de
  • Hessen (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen): wibank.de
  • Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank): ifbhh.de
  • Mecklenburg-Vorpommern (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern): lfi-mv.de
  • Nordrhein-Westfalen (NRW.Bank): nrwbank.de
  • Niedersachsen (N-Bank): nbank.de
  • Rheinland-Pfalz (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz): isb.rlp.de
  • Saarland (Saarländische Investitionsbank): sikb.de
  • Sachsen (Sächsische Aufbaubank): sab.sachsen.de
  • Sachsen-Anhalt (Investitionsbank Sachsen-Anhalt): ib-sachsen-anhalt.de
  • Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein): ib-sh.de
  • Thüringen (Thüringer Aufbaubank): www.aufbaubank.de

Formulare: 

  • Bundesweit (KfW): kfw.de
  • Baden-Württemberg (L-Bank): lbank.de
  • Bayern (LfA): lfa.de
  • Berlin (Investitionsbank Berlin): ibb.de
  • Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg): ilb.de
  • Bremen (Bremer Aufbaubank): bab-bremen.de
  • Hessen (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen): wibank.de
  • Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank): ifbhh.de
  • Mecklenburg-Vorpommern (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern): lfi-mv.de
  • Nordrhein-Westfalen (NRW.Bank): nrwbank.de
  • Niedersachsen (N-Bank): nbank.de
  • Rheinland-Pfalz (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz): isb.rlp.de
  • Saarland (Saarländische Investitionsbank): sikb.de
  • Sachsen (Sächsische Aufbaubank): sab.sachsen.de
  • Sachsen-Anhalt (Investitionsbank Sachsen-Anhalt): ib-sachsen-anhalt.de
  • Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein): ib-sh.de
  • Thüringen (Thüringer Aufbaubank): www.aufbaubank.de

KfW sowie die Förderbanken der einzelnen Bundesländer 

Darlehen wird immer in Kombination mit einem klassischen Bankdarlehen vergeben. Die KfW bzw. Förderbank nimmt der Bank dabei bis zu 80 oder 90 % des Ausfallrisikos ab. Somit sind die Banken offener bei der Kreditvergabe. 

  • Mittelständische Unternehmen
  • Freiberufler
  • Gründer

Allgemeine Unternehmensfinanzierung, also auch Betriebsmittelfinanzierung für die laufenden Ausgaben von Unternehmen – die Förderinstitute erweitern im Rahmen der Krise die Anwendungsgebiete ihrer sonst nur auf spezielle Themen beschränkten Förderungen. 

Die Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Förderinstitut und vom konkreten Förderprogramm. Einige Rahmenparameter:

  • Darlehenshöhe: je nach Programm bis zu 200 Mio. EUR
  • Laufzeit: je nach Programm bis zu 10 Jahre
  • Tilgung: in der Regel monatlich oder vierteljährlich, je nach Programm auch endfällige Darlehen bei kurzen Laufzeiten (bspw. 3 Jahre möglich)
  • Tilgungsfreie Zeit: je nach Programm bis zu 2 Jahren
  • Haftungsfreistellung der kreditgebenden Bank: je nach Programm in der Regel bis zu 80 %

Bankübliche Besicherung des Bankdarlehens 

  • Jahresabschluss 2018
  • Vorläufige Zahlen 2019 (BWA 12/2019)
  • Ausreichend positives Betriebsergebnis in 2018 bzw. 2019, das eine Rückzahlung des Darlehens erlaubt hätte
  • kurze Corona-bedingte Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
  • Rentabilitätsvorschau 2020/2021
  • Liquiditätsplanung 2020/2021
  • Kein direkter Antrag durch Unternehmen möglich
  • Antrag nur über Banken und Sparkassen
  • Am einfachsten Antrag direkt über auxmoney – wir prüfen für Sie gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern