Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

gerade in der aktuellen Corona-Krise geht es für Selbständige oder Unternehmen darum, die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Nachstehend haben wir für Dich eine Übersicht der wichtigsten Instrumente zusammengestellt, die Dir bei der Liquiditätssicherung helfen können. Zu jedem der Instrumente findest Du auch einen Hinweis, an wen Du dich wenden kannst.

Zusätzlich zu den aufgeführten Instrumenten kannst Du auf dieser Seite natürlich auch schnell und einfach einen Kredit für Selbständige und Unternehmende bis zu 50.000 EUR bei auxmoney beantragen.

Bleibt gesund und liquide!
Dein auxmoney-Team

Was kann ich tun, um die Liquidität meines Unternehmens in der Corona-Krise zu sichern?

Nachstehend findest Du eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Instrumente, wie Du die Liquidität in Deinem Unternehmen sichern und stärken kannst. Zu einem großen Teil gelten diese Instrumente auch für Selbstständige.

 

Staatliche Zuschüsse

Soforthilfe für Selbständige und kleine Unternehmen

Zuschuss des Bundes und der Länder bis zu 60 TEUR (je nach Bundesland) – für Selbständige und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, in Bayern, Brandenburg und Hamburg sogar bis 100 bzw. 250 Mitarbeiter – nicht zurückzuzahlen – nicht mehr verfügbar, Antragsfrist am 31.5.2020 ausgelaufen

Behörde des jeweiligen Bundeslandes

Weitere Informationen

Überbrückungshilfe für Selbständige und kleine Unternehmen

Zuschuss des Bundes und der Länder bis zu 150 TEUR – für Selbständige und Unternehmen bis 750 Mio. EUR Jahresumsatz mit Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 um mind. 60% – für die 3 Monate Juni, Juli und August beantragbar – nicht zurückzuzahlen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Kurzarbeitergeld

Übernahme von 60 % bis 67% des Nettolohns – Erhöhung ab 4. und 7. Monat der Kurzarbeit – Voraussetzung: mind. 10 % der Mitarbeiter von >10% Arbeitsausfall betroffen.

Antrag bei Agentur für Arbeit

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Staatliche Fördermöglichkeiten in der Corona-Krise

Förderdarlehen/ KfW-Förderkredite

Darlehen von Förderbanken (z.B. KfW) – in Krise auch für Betriebsmittel nutzbar – Förderinstitut übernimmt Kreditrisiko bis zu 90 %

Antrag über Banken & Sparkassen

Weitere Informationen

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Darlehen der KfW bis zu 800 TEUR – Förderinstitut übernimmt Kreditrisiko zu 100% – für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten – vereinfachte Prüfung und schnelle Bewilligung durch die Hausbanken – voraussichtlich ab 9.4. verfügbar

Antrag über Banken & Sparkassen

Weitere Informationen

Staatliche Bürgschaft

Bürgschaft durch staatliche Bürgschaftsbanken – nur in Kombination mit Bankdarlehen – in Krise auch für Betriebsmittel nutzbar – Bürgschaft bis zu 80 % des Kreditbetrags

Antrag über Banken & Sparkassen

Weitere Informationen

Staatliche Fördermöglichkeiten in der Corona-Krise – Antrag bei Förderinstituten

Mikrodarlehen

Darlehen bis zu 50 TEUR je nach Bundesland – für Gründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre – keine Sicherheiten erforderlich – erste 6 Monate tilgungsfrei

Antrag bei Förderinstituten/ Gründerzentren

Weitere Informationen

Akutkredit (nur in Bayern)

Darlehen der bayerischen LfA bis zu 2 Mio. EUR – Beantragung über Banken oder Sparkassen, aber kein Darlehen der Bank erforderlich

Antrag bei Hausbank

Weitere Informationen

Mikromezzaninefonds Deutschland

Stille Beteiligung über Nachrangdarlehen (eigenkapitalähnlich) der öffentlichen Hand in der Regel bis zu 75 TEUR – ohne Sicherheiten – Laufzeit in der Regel 10 Jahre

Antrag bei Förderinstituten

Weitere Informationen

Beteiligungskapital

Stille Beteiligung der öffentlichen Hand bis zu 1 Mio. EUR – auch ohne klassisches Bankdarlehen – Gesellschafterbürgschaft nötig – Laufzeit in der Regel 10 Jahre

Antrag bei Beteiligungsgesellschaften der Länder

Weitere Informationen

Stundung von Steuern und Beiträgen

Stundung von Steuerzahlungen:

Aufschiebung von fälligen Steuerzahlungen – Senkung von Steuervorauszahlungen – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis 30.12.2020 – Antrag beim zuständigen Finanzamt.

Antrag bei Finanzamt

Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung

Aufschiebung der Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter – Antrag bei den jeweils zuständigen Krankenkassen der Arbeitnehmer.

Antrag bei Krankenkassen

Zusätzliche Absicherungen speziell für Selbstständige

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige:

Freiwillige Versicherung als Selbstständiger – Antrag in ersten 3 Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit – bei Einschränkung der Selbstständigkeit dann Anspruch auf Leistungen.

Grundsicherung für Selbstständige:

Alle Selbstständigen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II oder im Volksmund Hartz IV) – Voraussetzung: Einkommen nicht ausreichend für Lebenshaltung.

Sonstige Maßnahmen

Factoring

Verkauf der eigenen Forderungen gegenüber Kunden an einen Factoringanbieter – somit schnellere Liquidität – zudem Inkasso und Versicherung gegen Ausfall der Forderung möglich

Antrag bei Banken & Sparkassen sowie speziellen Factoring-Anbietern

Sale & Lease Back

Nachträgliches Leasing von bereits getätigten Investitionen – Zufluss von Liquidität durch Verkauf des Objektes an die Leasinggesellschaft – Zurückmieten des Objektes

Antrag bei Banken & Sparkassen sowie speziellen Leasing-Anbietern

Detailinformationen zu den Instrumenten

Typ Darlehen
Anbieter KfW sowie Förderbanken der Bundesländer
Funktionsweise Darlehen wird nur über die klassischen Hausbanken vergeben. Die KfW bzw. Förderbank übernimmt in der Krise bis zu 90 % des Kreditrisikos. Durch das geringere Risiko sind Banken und Sparkassen offener für eine Kreditvergabe.
Antragsberechtigt Mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Gründer
Verwendungszweck Anschaffungen und laufende Kosten
Umfang und Konditionen Betrag: bis zu 1 Mrd. EUR
Laufzeit:
bis zu 5 Jahre
Zinssatz:
1,00 – 2,12%
Tilgung: in der Regel vierteljährlich, bei kurzen Laufzeiten auch endfällige Tilgung
Tilgungsfreie Zeit: in der Regel bis zu 1 Jahr möglich
Maximalbetrag:
25 % Jahresumsatz 2019 oder
2 x Lohnkosten 2019 oder
Finanzierungsbedarf 12 (KMU) bzw. 18 Monate (große Unt.)
Sicherheiten Bankübliche Besicherung
Sonstige Voraussetzungen · Tragfähiges Geschäftsmodell vor der Krise
· Jahresabschluss 2018
· Jahresabschluss 2019 oder BWA 2019 inkl. Summen-/Saldenliste
· Kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
· Liquiditätsplanung 2020 mit und ohne Corona-Effekt
· Rentabilitätsplanungen 2020/21 inkl. Corona-Effekt
Beantragung Antrag bei Banken und Sparkassen
Weiterführende Informationen

Hinweis: Die Übersicht über mögliche Instrumente zur Sicherung der Liquidität in der Corona-Krise sowie die zugehörigen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem sind die Angaben zu den Instrumenten ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Auch stellen die Erläuterungen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung dar.

Wie funktioniert das Förderdarlehen?

Art der Liquiditätssicherung: Darlehen Anbieter: KfW sowie die Förderbanken der einzelnen Bundesländer Funktionsweise: Darlehen wird nur in Kombination mit einem klassischen Bankdarlehen vergeben. Die KfW bzw. Förderbank übernimmt in der Krise bis zu 90 % des Kreditrisikos – durch das geringere Risiko sind Banken und Sparkassen offener für eine Kreditvergabe Antragsberechtigt: 

  • Mittelständische Unternehmen
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Gründer

Verwendungszweck: In der Corona-Krise können die Förderdarlehen auch zur Deckung der laufenden Ausgaben eines Unternehmens genutzt werden – die sonst geltende Beschränkung auf besonders förderwürdige Zwecke entfällt in der Krise Umfang und Konditionen:  Die Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Förderinstitut und vom konkreten Förderprogramm. Einige Rahmenparameter:

  • Darlehenshöhe: je nach Programm bis zu 200 Mio. EUR
  • Laufzeit: je nach Programm bis zu 10 Jahre
  • Tilgung: in der Regel monatlich oder vierteljährlich, je nach Programm auch endfällige Darlehen bei kurzen Laufzeiten (bspw. 3 Jahre möglich)
  • Tilgungsfreie Zeit: je nach Programm bis zu 2 Jahren
  • Haftungsfreistellung der kreditgebenden Bank: je nach Programm in der Regel bis zu 80 %

Sicherheiten: Bankübliche Besicherung des Bankdarlehens Sonstige Voraussetzungen: 

  • Unternehmen und Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein
  • Jahresabschluss 2018
  • vorläufiger Jahresabschluss 2019, alternativ BWA 2019 inkl. Summen-/Saldenliste
  • kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
  • vorläufige Liquiditätsplanung 2020
  • Rentabilitätsplanungen für 2020 und 2021

Beantragung: 

  • Kein direkter Antrag durch Unternehmen möglich
  • Antrag nur über Banken und Sparkassen

Am einfachsten Antrag direkt über auxmoney – wir prüfen für Sie gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern


Weiterführende Informationen: 

  • Bundesweit (KfW): kfw.de
  • Baden-Württemberg (L-Bank): lbank.de
  • Bayern (LfA): lfa.de
  • Berlin (Investitionsbank Berlin): ibb.de
  • Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg): ilb.de
  • Bremen (Bremer Aufbaubank): bab-bremen.de
  • Hessen (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen): wibank.de
  • Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank): ifbhh.de
  • Mecklenburg-Vorpommern (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern): lfi-mv.de
  • Nordrhein-Westfalen (NRW.Bank): nrwbank.de
  • Niedersachsen (N-Bank): nbank.de
  • Rheinland-Pfalz (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz): isb.rlp.de
  • Saarland (Saarländische Investitionsbank): sikb.de
  • Sachsen (Sächsische Aufbaubank): sab.sachsen.de
  • Sachsen-Anhalt (Investitionsbank Sachsen-Anhalt): ib-sachsen-anhalt.de
  • Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein): ib-sh.de
  • Thüringen (Thüringer Aufbaubank): www.aufbaubank.de

Formulare: 

  • Bundesweit (KfW): kfw.de
  • Baden-Württemberg (L-Bank): lbank.de
  • Bayern (LfA): lfa.de
  • Berlin (Investitionsbank Berlin): ibb.de
  • Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg): ilb.de
  • Bremen (Bremer Aufbaubank): bab-bremen.de
  • Hessen (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen): wibank.de
  • Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank): ifbhh.de
  • Mecklenburg-Vorpommern (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern): lfi-mv.de
  • Nordrhein-Westfalen (NRW.Bank): nrwbank.de
  • Niedersachsen (N-Bank): nbank.de
  • Rheinland-Pfalz (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz): isb.rlp.de
  • Saarland (Saarländische Investitionsbank): sikb.de
  • Sachsen (Sächsische Aufbaubank): sab.sachsen.de
  • Sachsen-Anhalt (Investitionsbank Sachsen-Anhalt): ib-sachsen-anhalt.de
  • Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein): ib-sh.de
  • Thüringen (Thüringer Aufbaubank): www.aufbaubank.de