Wenn Du Deine Schulden nicht mehr begleichen kannst, kannst Du Privatinsolvenz beantragen. Sie hilft Dir, finanzielle Probleme hinter Dir zu lassen und neuzustarten. Laut aktuellen Zahlen ist die Zahl der Privatinsolvenzen 2025 gestiegen. In diesem Artikel erhältst Du einen Überblick über Ablauf, Dauer und Kosten des Verfahrens.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, bei dem Dir Deine Schulden per Gerichtsbeschluss erlassen werden. Man spricht auch von einer Verbraucherinsolvenz.
Ziel ist es, dass Deine Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen zurückbekommen und Du von Deinem Schuldenberg befreit wirst. Die Privatinsolvenz soll verschuldeten Menschen also dabei helfen, wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Aktuell dauert das gesamte Privatinsolvenzverfahren in der Regel drei Jahre, danach kannst Du von Deinen restlichen Schulden befreit werden.
Privatinsolvenz – Voraussetzungen
Egal, ob Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer, Studierende, Rentnerin oder Arbeitssuchender: Eine Privatinsolvenz kann jede natürliche Person beantragen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder diese bereits beendet hat. Voraussetzung ist, dass Du dauerhaft zahlungsunfähig bist – also Deine laufenden Rechnungen und Verbindlichkeiten nicht mehr regelmäßig begleichen kannst.
Bevor Du Privatinsolvenz beantragen darfst, musst Du versuchen, Dich mit Deinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Ein Anwalt, Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatung muss diesen gescheiterten Einigungsversuch bestätigen. Erst dann kannst Du den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.
So läuft das Verfahren der Privatinsolvenz ab
Eine Privatinsolvenz verläuft in drei Schritten: Zuerst versuchst Du, Dich außergerichtlich mit Deinen Gläubigern zu einigen. Gelingt das nicht, folgt das eigentliche Insolvenzverfahren mit einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase. Am Ende steht die Restschuldbefreiung. Nach spätestens drei Jahren bist Du, wenn Du Dich an alle Auflagen hältst, schuldenfrei und kannst finanziell neu starten.
1. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Bevor Du Privatinsolvenz beantragen kannst, musst Du versuchen, Dich mit Deinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert dieser Versuch, stellst Du beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Dafür benötigst Du unter anderem:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch
- Schuldenbereinigungsplan
- Vermögensverzeichnis mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Gläubigern
- Erklärung, dass alle Angaben vollständig und richtig sind
Die erforderlichen Formulare erhältst Du kostenlos beim zuständigen Amtsgericht oder auf der Website des Bundesjustizministeriums. Dort stehen alle Antragsunterlagen zum Download bereit, die Du Schritt für Schritt ausfüllen kannst. Wenn Du unsicher bist, welche Angaben genau erforderlich sind, hilft Dir eine anerkannte Schuldnerberatung. Sie sorgt dafür, dass Dein Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird – das erhöht die Chancen, dass das Verfahren reibungslos startet.
2. Beginn des Insolvenzverfahrens
Wenn alle Unterlagen vom Insolvenzgericht überprüft und bestätigt wurden, startet das Gericht einen letzten Versuch, eine Einigung mit Deinen Gläubigern zu erzielen. Scheitert der Versuch auch ein zweites Mal, wird das Verfahren in die Wege geleitet. Die Privatinsolvenz-Dauer beträgt 3 Jahre. Im Regelfall werden die Gerichtskosten für Dich gestundet. Das heißt, dass Du die Verfahrenskosten erst bezahlst, sobald Du wieder schuldenfrei bist.
Zum Privatinsolvenzverfahren gehört auch, dass ein sogenannter Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter bestimmt wird. Diese Person ist dafür zuständig, dass pfändbares Vermögen von Dir (Insolvenzmasse) verwertet wird.
Tipp: Weil Du während des Verfahrens eng mit Deinem Treuhänder zusammenarbeitest, solltest Du gut mit ihm auskommen. Halte Fristen ein und sei transparent bei Deinen Finanzen.
Wohlverhaltensphase
Sobald das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet ist, liegt Dein Einkommen 3 Jahre lang in den Händen des Treuhänders (Abtretungsfrist). Wie viel Geld Du von Deinem Einkommen abgeben musst, hängt vom Pfändungsfreibeitrag ab. Wie hoch dieser ist, kannst Du hier nachsehen.
Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich verpflichtet, Dein verwertbares Vermögen zu sichern und zu verwerten. So können die berechtigten Forderungen Deiner Gläubiger zumindest teilweise beglichen werden.

Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase:
- Solltest Du während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase etwas erben, bist Du verpflichtet, 50 Prozent an den Treuhänder abzugeben.
- Innerhalb dieser drei Jahre darfst Du keinesfalls neue, unangemessene Schulden anhäufen. Andernfalls beschließt das Gericht, Dich nicht von Deinen Schulden zu befreien.
- Außerdem bist Du verpflichtet, arbeiten zu gehen. Bist Du nirgends beschäftigt, musst Du beweisen können, dass Du auf Jobsuche warst und keine anderen Jobs abgelehnt hast.
Während des Privatinsolvenzverfahrens bist Du außerdem vor den Pfändungen Deiner Gläubiger geschützt. Sie dürfen Dich auch nicht mehr kontaktieren.
Insolvenzplanverfahren
Du hast etwas geerbt oder einen gutbezahlten Job gefunden, um Deine Schulden zu begleichen? Dann kannst Du erneut mit Deinen Gläubigern in Kontakt treten und die Insolvenz vorzeitig beenden. Dieses Sonderverfahren während eines laufenden Insolvenzverfahrens nennt man auch Planinsolvenz.
Schon gewusst?
Solltest Du einen Sechser im Lotto haben, musst Du den Gewinn ebenfalls an den Treuhänder abgeben. Und zwar in voller Höhe.
3. Restschuldbefreiung
Hältst Du Dich während des Verfahrens an Deine Verpflichtungen, wird Dich das Gericht nach drei Jahren von Deinen restlichen Schulden, die Du bei Deinen Gläubigern noch hast, befreien – Dein Start in ein schuldenfreies Leben! Nicht zur Restschuldbefreiung gehören allerdings:
- Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt hat
- Hinterzogene Steuern, sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt
- Zinslose Kredite, um damit die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen
Kosten einer Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz kann der Weg in ein schuldenfreies Leben sein. Wie bei jedem gerichtlichen Verfahren fallen dabei Kosten an, die Du kennen solltest.“. Bezahlen musst Du bei einer Privatinsolvenz Deinen Treuhänder, das Gericht und eventuell einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung, die Dich beim Privatinsolvenz-Verfahren begleitet haben.
Kosten Gericht und Treuhänder/Insolvenzverwalter
Die Kosten für das Gerichtsverfahren sowie für Deinen Insolvenzverwalter hängen von Deinem pfändbaren Vermögen ab (Insolvenzmasse). Darunter fällt der Betrag, der Dir gesetzlich abgezogen wird, wenn Du mehr als 1.799,99 Euro an Einkommen beziehen solltest. Schaffst Du es nicht, das Gericht und den Treuhänder mit diesem Geld zu bezahlen, kommen Gebühren von mindestens 2.000 Euro auf Dich zu, die Du in Raten abbezahlen kannst.
Kosten Anwalt oder Schuldnerberatung
Wir empfehlen Dir, eine kostenlose Anlaufstelle für Schuldner aufzusuchen. Einige haben wir für Dich hier aufgelistet. Du kannst ansonsten versuchen, bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Damit zahlst Du für einen Rechtsanwalt nur 15 Euro. Hast Du keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, kannst Du mit Anwaltskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen. Auch hier hängen die Gesamtkosten von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe Deiner Schulden ab.
Unser Fazit
Eine Privatinsolvenz ist nur dann sinnvoll, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind – sie ist der letzte Schritt. Bevor Du diesen Weg gehst, solltest Du alle Alternativen prüfen. Eine kostenlose Schuldnerberatung kann Dir helfen, die Optionen zu prüfen und die beste Lösung für Deine Situation zu finden. Oft lassen sich Schuldenprobleme lösen, ohne dass es zur Insolvenz kommen muss. Erst wenn all das gescheitert ist und Du dauerhaft zahlungsunfähig bist, ist die Privatinsolvenz der richtige Weg und kann Dir nach drei Jahren einen echten Neuanfang ermöglichen.
Damit es nicht erst dazu kommt, nimm Dir unsere Tipps und Ratschläge zu Herzen:
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