Kleinanleger & Kleinanlegerschutzgesetz

Als Kleinanleger werden Investoren oder Kapitalanleger bezeichnet, welche sich aufgrund ihres Kenntnisstandes und der eingesetzten Anlagesumme von anderen Anlegern unterscheiden. Sie sind in der Regel Privatanleger und keine professionellen Investoren oder Unternehmen. Sie genießen daher einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Gesetzlicher Schutz

Um Kleinanleger umfassend über die Risiken von Produkten an den Finanzmärkten aufzuklären und ihnen Wissen zu vermitteln, wurden mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hohe gesetzliche Anforderungen für die Ausgabe von Zertifikaten und anderen Kapitalanlageprodukten geschaffen. Die Anleger müssen beispielsweise in dem sogenannten Verkaufsprospekt über wesentliche und entscheidungsrelevante Informationen zu einem Finanzanlageprodukt aufgeklärt werden. Diese Aufklärung erfolgt in der Regel über die Bank oder das Unternehmen, welches die Geldanlage übernimmt. Zudem sind Fondgesellschaften und Versicherungen gehalten, die Geldanlagen ihrer Kunden in einem sogenannten Sondervermögen zu halten. Dadurch wird das Kapital der Fondgesellschaft oder Versicherung von dem Anlegerkapital getrennt. Selbst im Insolvenzfall der Versicherung oder Fondsgesellschaft wäre das Anlegerkapital also geschützt.

Außerdem wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt, den kollektiven Verbraucherschutz aufrecht zu erhalten. Damit ist gemeint, dass die BaFin die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz überwacht und steuert. Dazu verfügt die BaFin über ein breites Instrumentarium an Sanktionsmöglichkeiten, welches bis hin zu einem Vermarktungsgebot des Finanzanlageproduktes reicht.

Die gesetzlichen Regelungen zum Kleinanlegerschutz sind unter anderem im Kleinanlegerschutzgesetz erfasst worden. Das Gesetz ist erstmals im Juli 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz wurde weiterentwickelt, so dass weitere Änderungen zum Anlegerschutz 2016 und 2017 in Kraft treten werden.

Abgrenzung zu institutionellen Anlegern

Institutionelle Anleger unterscheiden sich von Kleinanlegern vor allem hinsichtlich des eingesetzten Investitionsvolumens. Während Kleinanleger grundsätzlich nur über ihr eigenes Kapital verfügen, so platzieren institutionelle Anleger, wie zum Beispiel Investmentfonds, auch das Kapital anderer Anleger am Finanzmarkt. Zu den institutionellen Anlegern gehören neben den Investmentfonds auch Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Versicherungen und öffentliche Betriebe, wie der Bund oder die Länder.

Institutionelle Anleger verfügen darüber hinaus über eine deutlich größere Erfahrung und eine ausgeklügelte Strategie. Professionelle, volkswirtschaftliche Strukturen und Instrumente erlauben eine Einschätzung von Kapitalmärkten der ganzen Welt und ermöglichen somit eine qualifizierte Einschätzung von Chancen und Risiken verschiedenster Anlageprodukte. Dieser Umstand gewährt den institutionellen Anlegern auch Zugang zu Produkten, in welche Kleinanleger kein Geld investieren können. Institutionelle Anleger genießen allerdings im Vergleich zu Kleinanlegern auch einen weitaus geringeren Schutz.

Die Anlage von Kleinanlegern wird meist mit der Geldanlage bei der Bank in Form eines Spar- oder Tagesgeldkontos verbunden, wobei Geld eingezahlt und mit häufig unter einem Prozent verzinst wird. Allerdings ist die Geldanlage von Kleinanlegern nicht auf die Bank beschränkt; ebenso können Kleinanleger zum Beispiel Aktien an der Börse erwerben, ein Aktiendepot eröffnen, Geld in Fonds anlegen oder Geld in Unternehmen oder Privatkredite investieren.

Vereinigung im Investmentclub

Kleinanleger können sich zu einem Investmentclub zusammenschließen und so ihr Kapital gemeinsam investieren. Die teilnehmenden Anleger verwalten durch festgelegte Regelungen ein gemeinsames Depot, an dem sie quotal bzw. prozentual beteiligt sind. Im Gegensatz zu professionellen institutionellen Investoren sind Investmentclubs keine Finanzdienstleister. Für sie gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für Kleinanleger. Häufig werden Investmentclubs in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. Wenn Investmentclubs öffentlich Anteile ausgeben, so sind sie selbst in der Pflicht, Verkaufsprospekte nach den Vorgaben des Anlegerschutzes zu erstellen.

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