Die Geschäftsfähigkeit ist eine gesetzliche Regelung darüber, welche Personen fähig sind, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Wir bieten Dir einen Überblick über die einzelnen Stufen der Geschäftsfähigkeit, was es bedeutet geschäftsfähig zu sein und welche Rechte und Pflichten sich aus der Geschäftsfähigkeit ergeben.

Definition: Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Mit der Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit einer Person bezeichnet, Recht und Pflichten durch Rechtsgeschäfte – also rechtlich bindende Willenserklärungen und Verträge – selbständig abgeben bzw. erwerben zu können. Dabei ist die Geschäftsfähigkeit sowohl vom Alter als auch dem geistigen Zustand abhängig.

Welche Arten von Geschäftsfähigkeit gibt es?

Zu den Stufen der Geschäftsfähigkeit zählen:

  • Volle oder unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Partielle Geschäftsfähigkeit
  • Geschäftsunfähigkeit

Volle oder unbeschränkte Geschäftsfähigkeit:

Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres und bei vollem geistigen Zustand gilt eine Person nach dem BGB als voll geschäftsfähig. Sie kann Willenserklärungen abgeben und Geschäfte aller Art tätigen und Verträge eingehen, die gesetzlich bindend sind.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit:

Beschränkt geschäftsfähig sind laut § 106 BGB Minderjährige, also Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren. Man spricht bei einem Großteil dieser Rechtsgeschäfte von schwebend unwirksamen Geschäften. Denn geben Minderjährige eine Willenserklärung ab, ist diese so lange unwirksam, bis die gesetzlichen Vertreter, wie beispielsweise die Eltern, dieser zustimmen. Diese Einwilligung können sie sowohl vor der Willenserklärung als auch danach geben.

Ausnahme: So genannte vorteilhafte Rechtsgeschäfte bilden dabei eine Ausnahme. Einen rechtlichen Vorteil, wie es im § 107 BGB bezeichnet wird, erlangt eine beschränkt geschäftsfähige Person beispielsweise bei Annahme einer Schenkung. Die gesetzlichen Vertreter müssen die Annahme also nicht genehmigen.

Taschengeldparagraph: Auch der so genannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Hier können von Minderjährigen wirksame Rechtsgeschäfte getätigt werden, da sie mit eigenen Mitteln finanziert sind. Der gesetzliche Vertreter stellt diese „eigenen Mittel“ zu diesem Zweck oder auch zur freien Verwendung bereit. Das Taschengeld gilt also als eigenes Mittel der beschränkt geschäftsfähigen Person und kann ohne Einwilligung der Eltern ausgegeben werden. Beispiele für beschränkte Geschäftsfähigkeit sind geringfügige Geschäfte wie Einkäufe im Supermarkt, der Kauf von Fahr- oder Kinokarten oder anderer Gegenstände wie Kosmetik, Kleidung oder Schreibwaren.

Arbeitsverhältnis: Minderjährige zwischen 13 und 17 Jahren dürfen bezahlte Arbeitsverhältnisse eingehen. Da sie jedoch beschränkt geschäftsfähig sind, benötigen sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wie beispielsweise ihrer Eltern. Das verdiente Geld steht dann frei zu ihrer Verfügung.

Partielle Geschäftsfähigkeit:

Die partielle Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit ist per Definition eine nicht vollständige Geschäftsfähigkeit, die auf einen bestimmten Bereich begrenzt ist. Hat eine Person eine psychische Störung oder eine Abhängigkeit, die ihre Willenserklärung in manchen Bereichen ihres Lebens beeinträchtigt, tritt die partielle Geschäftsfähigkeit in Kraft.

Eines der Beispiele einer partiellen Geschäftsfähigkeit ist die Spielsucht. Für den betroffenen Menschen kann bei Geschäften, die das Glücksspiel betreffen, Geschäftsunfähigkeit ausgesprochen werden, die jedoch alle anderen Bereiche seines Lebens nicht betrifft. Um als partiell geschäftsfähig eingestuft zu werden, benötigt man ein Attest eines Arztes oder einer Ärztin, das beispielsweise die psychische Störung bestätigt. Anschließend bestimmt ein Gericht, ob und inwiefern man geschäftsunfähig ist. Diese Einordnung bleibt so lange bestehen, bis sie vom Gericht wieder aufgehoben wird.

Geschäftsunfähigkeit:

Geschäftsunfähig können sowohl Kinder als auch erwachsene Menschen sein. Der Unterschied bei Kindern liegt in ihrem Alter. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie ohne die Genehmigung ihrer Eltern keinerlei Geschäfte tätigen dürfen. Dazu gehören auch Supermarktkäufe, sofern die Eltern die Willenserklärung des Kindes nicht abgeben. Kinder unter 7 Jahren können allerdings als Bote handeln und die Willenserklärung ihres gesetzlichen Vertreters übermitteln. Ein Brot darf ein Kind unter 7 Jahren in der Bäckerei also im Auftrag und mit Zustimmung eines Elternteils durchaus kaufen. Wenn es sich allerdings noch zusätzlich Süßigkeiten kauft, dann ist dieses Geschäft von vorn herein nichtig, denn es entspricht nicht dem Wunsch des Elternteils.

Erwachsene mit mindestens 18 Jahren und einer geistigen Behinderung, die die freie Willensbestimmung einschränkt, gelten als geschäftsunfähig. Der Abschluss eines Geschäfts ist für diese Person nichtig, sofern es keine Zustimmung vom gesetzlichen Vertreter wie z. B. einem Betreuer oder einer Betreuerin gibt. Eine Ausnahme bilden geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens wie Lebensmitteleinkäufe. Diese können die Personen auch ohne die Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Vertreterin abwickeln.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht?

Nach §§ 104 ff. BGB bedeutet Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht die Fähigkeit zu haben, rechtswirksame Verträge oder andere Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Dazu zählen Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen gesunden geistigen Zustand haben.

Wann ist man geschäftsunfähig?

Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter 7 Jahren keine Geschäftsfähigkeit besitzen. Doch auch Menschen ab dem 18. Lebensjahr können geschäftsunfähig sein, wenn sie sich im Zustand einer gestörten Geistestätigkeit befinden, die ihren freien Willen beeinträchtigt.

Neben der juristischen, klaren Definition der Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit ist es in der Praxis häufig nicht leicht, festzustellen, ob und inwiefern jemand geschäftsunfähig ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mensch Demenz entwickelt oder schwere psychische Störungen hat.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Geschäftsfähigkeit?

Mit Eintritt der Volljährigkeit und bei gesunder Geistestätigkeit ist eine Person voll geschäftsfähig. Sie kann rechtswirksam Geschäfte tätigen und als natürliche Person Rechte und Pflichte erwerben. Das bedeutet, dass bei Geschäftsfähigkeit Willenserklärungen sofort wirksam sind, ob bei der Eröffnung eines Girokontos, als Kreditnehmer oder bei einem einfachen Kauf von Lebensmitteln.

Welchen Schutz gibt es für geschäftsunfähige Personen?

Wird eine Person als geschäftsunfähig attestiert, bietet es einen Schutz vor den Gefahren des Rechts- und Geschäftsverkehrs, da sie als handlungsunfähig gilt. Das bedeutet, dass ihre Willenserklärung nichtig ist und sie keine Geschäfte ausführen kann. So kann beispielsweise ein nicht angemessenes Geschäft immer rückgängig gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn die geschäftsunfähige Person ihr teures Fahrrad gegen einen Kugelschreiber tauscht. Auch wenn das Gegenüber die Geschäftsfähigkeit besitzt und ein Vertrag aufgesetzt wurde, ist das Geschäft dennoch nichtig. Die geschäftsunfähige Person nimmt somit keinen Schaden und ist durch die Regelung der Geschäftsunfähigkeit geschützt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um Geschäftsfähigkeit

Die Fähigkeit beginnt sofort im Leben einer natürlichen Person und endet mit ihrem Tod. In welchem Maße der jeweilige Mensch geschäftsfähig ist, wird anhand der Stufen der Geschäftsfähigkeit bemessen. Voll geschäftsfähig ist also jeder geistig gesunde Mensch ab seiner Volljährigkeit.

Grundsätzlich gilt jede volljährige Person mit gesunder Geistestätigkeit als geschäftsfähig. Eine Geschäftsunfähigkeit bestimmt dagegen ein Gericht auf Basis eines Sachverständigengutachters.

Alle Menschen mit Vollendung des 18. Lebensjahres und voller geistiger Zurechnungsfähigkeit sind geschäftsfähig. Wann man geschäftsunfähig ist, hängt vom Alter und der Geistestätigkeit ab. Gerät eine volljährige Person mit Geschäftsfähigkeit zum Beispiel in einen Unfall und erleidet davon geistige Schäden oder Einschränkungen, kann diese als beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig gelten. Eine genau Einordung gibt ein Gutachten oder ein ärztliches Attest.

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