Definition

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft handelt es sich um eine Sonderform der Bürgschaft. Für den Gläubiger bietet diese Form der Bürgschaft eine höhere Sicherheit, dem Bürgen entsteht jedoch ein höheres Risiko. Durch die selbstschuldnerische Bürgschaft wird der Bürge im Falle des Zahlungsverzugs des Hauptschuldners so behandelt, als wäre er selbst Schuldner der Forderung.

Vertrag zur selbstschuldnerischen Bürgschaft

Auch bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kommt ein einseitig verpflichtender Vertrag zustande. Die Pflicht liegt hier beim Bürgen, der mit seiner Unterschrift au dem Bürgschaftsvertrag bestätigt, dass er für die Schulden des Hauptschuldners einsteht, wenn dieser nicht zahlt. Der Bürge haftet bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft mit seinem gesamten Privatvermögen.

Inhalt des Bürgschaftsvertrags

Folgende Punkte sind in einem Vertrag über eine selbstschuldnerische Bürgschaft enthalten:

  • Name des Bürgen
  • Bürgschaftsgläubiger
  • Bezeichnung der Ansprüche
  • Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 773 BGB
  • Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 BGB
  • Festsetzung eines Höchstbetrags für die Bürgschaft
  • Zeitliche Begrenzung der Bürgschaft

Anwendungsgebiete

Die selbstschuldnerische Bürgschaft kommt vor allem bei Mietverträgen zum Einsatz. Die Höhe der Bürgschaft ist dabei meist auf drei Kaltmieten begrenzt. Die erste eigene Wohnung ist dabei ein typischer Fall für diese Form Bürgschaft. Die Bonität junger Menschen ist oft noch nicht ausreichend, die Einkünfte gering. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft, von den Eltern unterzeichnet, ist hier oft die einzige Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten. Kommt der eigentliche Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug, so kann der Vermieter direkt an den Bürgen herantreten und die Mietschulden bei diesem (z. B. den Eltern) eintreiben.

Auch bei Mietkautionen sowie Kreditverträgen kommt diese Form der Bürgschaft immer häufiger zur Anwendung.

Sonderform: Avalkredit

Der so genannte Avalkredit ist eine Sonderform dieser Bürgschaft. Das Kreditinstitut tritt dabei in die Rolle des Bürgen, der Schuldner zahlt als Gegenleistung eine Avalprovision an die Bank.

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