Definition

Der Rückkaufswert eines Versicherungsvertrages beinhaltet den Geldbetrag, den ein Versicherungsnehmer erhält, wenn er den betreffenden Vertrag kündigt. Es handelt sich um einen Auflösungsbetrag, der für den Zeitpunkt der Kündigung ermittelt wird. Diese Summe wird in der Regel durch die in die Versicherung eingezahlten Beträge abzüglich angefallener Verwaltungsgebühren und Risikokosten ermittelt. In den ersten Laufzeitjahren einer Versicherung ist dieser Wert sehr gering, weil die Versicherungsgesellschaften den größten Teil ihrer Verwaltungskosten zu Beginn der Vertragsdauer berechnen. Dadurch entstehen Versicherungsnehmern, die ihren Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen, große Nachteile.

Gesetzliche und vertragliche Regelungen des Rückkaufswertes

In Deutschland werden im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Faktoren in Bezug auf die Rückabwicklung von Versicherungen festgelegt. § 169 VVG legt fest, dass im Falle der Kündigung durch den Versicherungsnehmer ein Rückkaufswert zu zahlen ist. Geregelt ist weiterhin, dass Überschussanteile und ein Schlussüberschussanteil zu erstatten sind. Allerdings müssen Versicherungsnehmer beim Rückkauf immer mit Verlusten rechnen und diese Möglichkeit besteht nur dann, wenn sie im Vertrag vereinbart war. Bei Lebensversicherungen sind die Bedingungen für den Rückkauf immer in den Vertragsbedingungen festgelegt. Ausgeschlossen ist ein Rückkauf allerdings bei bestimmten Rentenversicherungen und bei Risikolebensversicherungen.

Berechnung des Rückkaufswertes

Die Versicherer nehmen in der Regel im Falle einer Kündigung eine genaue Berechnung des Rückkaufswertes vor. Nach § 169 Abs. 3 VVG sollen anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik in Verbindung mit Rechnungsgrundlagen einer Prämienkalkulation Anwendung finden. Grundsätzlich gilt, je früher eine Lebensversicherung gekündigt wird, umso geringer ist der Erstattungsbetrag. Hat der Versicherungsnehmer schon länger Beiträge eingezahlt, kann er mit einer größeren Rückerstattung rechnen. Weiterhin berechnen die Versicherer und Banken unterschiedlich hohe Gebühren und Abschlusskosten, die automatisch von einem Rückkaufswert abgezogen werden.

Alternative zum Rückkauf

Wer eine Lebensversicherung kündigen muss, sollte mit dieser Entscheidung so lange wie möglich warten. Möchte der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht mehr fortführen, kann er diese verkaufen oder beleihen, wobei die Lebensversicherung in diesen Fällen als Sicherheit für ein Darlehen gilt. Daneben kann mit dem Versicherer abgeklärt werden, dass für eine gewisse Zeit oder dauerhaft keine Beiträge eingezahlt werden. Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Versicherungsnehmer müssen jedoch beachten, dass im Falle einer Beitragsfreistellung auch die möglichen Leistungen sinken.

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