Definition
Der Mietkauf ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, eine Sache zunächst zu mieten und innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen. Auf dem Kaufpreis werden die vorher geleisteten Mieten angerechnet. In der Mietphase findet das Mietrecht Anwendung, beim Kauf das Kaufrecht – der Mietkauf ist somit ein Miet- und Kaufvertrag in einem.
Übliche vertragliche Ausgestaltungsformen
Wie jeder andere Vertrag ist der Mietkauf frei zwischen den Parteien aushandelbar. Entsprechend vielfältig sehen die Verträge aus. Für gewöhnlich sind dem Mieter und späteren Käufer bei Vertragsabschluss sowohl der Mietpreis als auch die Abschlussrate, mit der die Sache dann käuflich erworben wird, sowie die Laufzeit bekannt. Der Eigentumsübergang findet dann mit Zahlung der letzten Rate automatisch statt (kein Optionsrecht). Der Mietkauf ähnelt in dem Fall stark einem Ratenkauf.
Die Summe der Mieten übersteigt für gewöhnlich den Wert der Sache, würde diese neu angeschafft werden. Der Vorteil des Mieters / Käufers bei einem Mietkauf liegt in der leichteren Finanzierbarkeit, besonders bei Sachen, die neuwertig sind und einem hohen Wertverlust unterliegen. Die höheren Mieten entschädigen den Vermieter / Verkäufer für die zeitliche Verzögerung des Kaufs. Mietkäufe enthalten oft eine Vielzahl weiterer Klauseln, die insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die Konsequenzen aus Säumnissen erläutern.
Rechtliche Konsequenzen
Ein Mietkauf ist in Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen zu unterscheiden von einem Ratenkauf und dem Leasing. Der wirtschaftliche Eigentümer ist mit Vertragsabschluss unmittelbar der Mieter. Ist der Mieter ein Unternehmen, ist die gemietete Sache als Anlagevermögen zu führen. Mit dem Kauf (durch Zahlung der letzten Rate) geht erst das juristische Eigentum an den Mieter über. Geht der Vermieter in der Mietphase in die Insolvenz, kann der Mieter nur auf die Erfüllung des Vertrags bestehen, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Kaufoption
Vor allem im Ausland ist der Mietkauf üblicherweise anders gestaltet als in Deutschland. Beispielsweise gibt es keine feste Vereinbarung zum Kauf, sondern nur eine Kaufoption, die der Mieter ziehen kann oder nicht. In dem Fall werden die Mieten nicht auf den Kaufpreis angerechnet und der letztendliche Kaufpreis ergibt sich nach dem dann gültigen Verkehrswert. Der ist den Parteien bei Vertragsabschluss unbekannt. Auch ein automatischer Eigentumsübergang findet hier nicht statt.
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