Geldwäschegesetz

Definition

Organisierte Kriminalität und auch Terrorismus werden durch Geldwäsche finanziert. Dadurch wird jedoch der faire wirtschaftliche Wettbewerb gefährdet und es kommt zu einem massiven volkswirtschaftlichen Schaden.

Durch das Geldwäschegesetzt (kurz: GwG, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten) müssen bestimmte Berufsgruppen besondere Sorgfaltspflichten erfüllen. Diese Pflichten gelten in der Finanzbranche, für Immobilien- und Versicherungsmakler sowie für jeden, der mit Gütern Handel betreibt. Mit dem Geldwäschegesetz soll verhindert werden, dass sich Unternehmen im Rahmen der Geldwäsche in kriminelle Aktivitäten verwickeln lassen.

Das Geldwäschegesetz betrifft dabei einen großen Kreis an Unternehmen. Nicht nur der komplette Finanz- und Versicherungssektor ist darin erfasst. Auch Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und Spielbanken fallen unter das Geldwäschegesetz. Wer in diesem Gesetz nicht aufgeführt wird, muss es auch nicht beachten.

Das Geldwäschegesetz verfolgt dabei vor allem zwei Ziele:

  • die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) und
  • die Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus

Im Geldwäschegesetz sind dabei eine Vielzahl von Sorgfaltspflichten enthalten, welche die verpflichteten Unternehmen erfüllen müssen. Allerdings werden die meisten dieser Pflichten nur durch bestimmte Situationen (so genannte Auslösetatbestände) herbeigeführt. Nur dann müssen Unternehmen auch tätig werden. In § 3 Abs. 2 GwG sind diese Tatbestände aufgeführt. Unter anderem müssen verpflichtete Unternehmen in folgenden Fällen tätig werden:

  • bei Transaktionen oberhalb von Beträgen von 15.000 EUR, wenn keine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung besteht
  • bei bloßem Verdacht auf Handlungen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten
  • bei zweifelhaften Identitätsangaben eines Kunden

Neben den Sorgfaltspflichten müssen verpflichtete Unternehmen entsprechend dem Geldwäschegesetz auch einige organisatorische Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem Dokumentationspflichten oder auch die Festlegung von internen Sicherheitsmaßnahmen.

In § 16 GwG ist außerdem geregelt, welche Behörden die Einhaltung des Geldwäschegesetzes überwachen. Wird gegen das GwG verstoßen, können Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. Verdachtsfälle müssen außerdem den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und dem Bundeskriminalamt angezeigt werden.

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