Begriff

Die Forfaitierung (à forfait = im Bausch und Bogen) wird für die Finanzierung größerer Exportlieferungen oder Exportdienstleistungen verwendet. Hierbei werden Forderungen durch einen Forfaiteur angekauft. Bei unverzüglicher Überweisung des Forderungsbetrages sowie unter Zinsabzug für die gesamte Laufzeit wird ein Regress (Rückgriff) gegen vorherige Forderungsinhaber ausgeschlossen.

Lieferantenkredit

Zunächst schließen Exporteur (Lieferant) und Importeur (Besteller) eine vertragliche Vereinbarung in Form eines Liefervertrages über die Lieferung von hierin spezifizierten Gütern ab. Neben der genauen Benennung der zu liefernden Güter und des Kaufpreises können darin auch weitere Liefer- und Zahlungsbedingungen wie z.B. Lieferzeitpunkt und -zielort, die Art des Fracht- bzw. Transportweges, Fälligkeit der Zahlung und gegebenenfalls eine Anzahlung oder die Einräumung eines Zahlungsziels festgelegt werden.

Sofern der Importeur die Einräumung eines Zahlungsziels anfragt und der Exporteur hierzu grundsätzlich bereit ist, kann dies durch einen Lieferantenkredit dargestellt werden. Hierbei kreditiert der Lieferant gegenüber dem Besteller die Zahlung des Kaufpreises in Form eines Zahlungsziels im Liefervertrag. Der Importeur hat dann die gelieferte Ware nach Ablauf einer festgelegten Zeit dem Lieferanten zu bezahlen. Die Gewährung eines solchen Lieferantenkredites findet ihren Niederschlag als Forderung in der Bilanz des Exporteurs und als Verbindlichkeit beim Importeur.

Für den Fall, dass dem Exporteur die Bonität des Kunden nicht ausreicht, kann er die Bestellung von Sicherheiten verlangen. Beispielsweise kann die Hausbank des Importeurs (Importeurbank) eine Sicherheit in Form einer Zahlungsgarantie oder eines Akkreditivs zugunsten des Lieferanten stellen. Ferner ist es für den Lieferanten möglich, sich für dieses Liefergeschäft und dessen Kreditierung die Deckung einer staatlichen Exportkreditversicherung zu holen (Ausfuhrdeckung), die politische und wirtschaftliche Risiken hieraus absichert.

Die Finanzierung eines solchen Lieferantenkredites aus eigenen Mitteln des Exporteurs bindet Kapital und Liquidität in erheblichem Maße. Der Lieferant wird daher in vielen Fällen versuchen, dieses Zahlungsziel bei einem Finanzinstitut wie beispielsweise seiner Haudbank gegen Abtretung seiner Rechte und Ansprüche aus dem Geschäft (Restkaufpreisforderung, Sicherheiten) zu refinanzieren. Ein solcher Forderungsverkauf wird im Rahmen einer sogenannten Forfaitierung durchgeführt. Bei einer Forfaitierung wird zunächst der Lieferantenkredit vom Exporteur eingeräumt und bilanziert, um in einem zweiten Schritt die Forderungen hieraus an die Bank bzw. das Forfaitierungsinstitut zu verkaufen.

Obwohl eine Forfaitierung für den Lieferanten grundsätzlich ein gangbarer Weg für die Refinanzierung mittel- und langfristiger Liefergeschäfte ist, bietet die Bestellerkredit- und Bank-zu-Bank-Finanzierung demgegenüber sowohl Kosten- als auch Abwicklungsvorteile.

Bestellerkredit und Bank-zu-Bank-Kredit

Da Banken im Importland unter Umständen höhere Refinanzierungskosten haben als Banken aus den Exportländern oder kein ausreichend hohes Kreditvolumen bereitstellen können, stellen im internationalen Exportgeschäft oftmals ausländische Kreditinstitute für die Finanzierung von Lieferungen einen Kredit zinsgünstig zur Verfügung.

Hierbei unterscheidet man zwei Arten der Kreditausreichung. So kann das ausländische Kreditinstitut (Exporteurbank) einen sog. Bestellerkredit an den Importeur als direkten Kreditnehmer vergeben. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass die Exporteurbank einen sog. Bank-zu-Bank-Kredit an die Hausbank des Importeurs ausreicht. Direkter Kreditnehmer aus der Exportfinanzierung ist nun nicht mehr der Importeur, sondern die Importeurbank.

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