Unzulässige Bankgebühren zurückholen?

30.04.2024, 18:00 Uhr

In den letzten Jahren haben Gerichte einige Bankgebühren als unzulässig erklärt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, ihr Geld zurückzufordern, wenn sie zu viel gezahlt haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gebühren unzulässig sind, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können und was Sie tun sollten, wenn die Bank nicht reagiert.

Das sind unzulässige Bankgebühren

Viele Banken erheben Gebühren für Dienstleistungen, die rechtlich nicht zulässig sind. Dazu gehören:

  • Kontoführungsgebühren: Grundsätzlich dürfen Banken frei entscheiden, wie hoch die Kontogebühren sind. Es gilt aber, dass Kundinnen und Kunden über die Höhe dieser Gebühren informiert werden müssen (zum Beispiel über die AGBs). Außerdem dürfen beispielsweise die Kosten für die Führung eines Basiskontos nicht vollständig auf den Kontoinhabenden umgelegt werden.
  • Entgelte für Ein- und Auszahlungen auf das eigene/vom eigenen Konto: Auch diese Gebühren sind unzulässig, zumindest am Schalter.
  • Gebühren für nachträglich erstellte Kontoauszüge und Entgelte bei Kartenverlust: Für diese Dienstleistungen dürfen Banken zwar Gebühren verlangen, diese dürfen aber nicht pauschal festgelegt sein. Stattdessen müssen sich die Kosten am tatsächlichen Aufwand für den Service orientieren.
  • Entgelte für die Führung eines Darlehenskontos und Entgelte für die Kontenpfändung: Dafür dürfen Banken keine Gebühren verlangen.

Nicht alle Gebühren unzulässig

Einige Bankgebühren sind weiterhin erlaubt, darunter fallen unter anderem:

  • Gebühren für Kontoauskunft: Wenn Sie eine detaillierte Kontoauskunft benötigen, kann die Bank dafür eine Gebühr erheben.
  • Entgelt für Scheckrückgaben: Wenn ein Scheck platzt, darf die Bank eine Gebühr verlangen.
  • Entgelt für Nutzung der Kreditkarte im Ausland
kann bank konto kündigen bei unzulässigen kontoführungsgebühren und was können verbraucher tun

Ansprüche geltend machen

Um Ihre Ansprüche zu überprüfen und geltend zu machen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Vertragsunterlagen prüfen: Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und Kontoauszüge auf unzulässige Gebühren. Achten Sie besonders auf Änderungen, die ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung vorgenommen wurden.
  • Musterbrief verwenden: Nutzen Sie den interaktiven Musterbrief der Verbraucherzentrale, um Entgelte zurückzufordern. Dieser enthält alle relevanten Informationen und kann Ihnen bei der Kommunikation mit der Bank helfen.
  • Fristen beachten: Beachten Sie, dass es eine Verjährungsfrist für die Rückforderung gibt. Die genaue Frist ist noch nicht abschließend geklärt, aber es wird empfohlen, innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis der unzulässigen Gebühren zu handeln.
  • Wenn die Bank nicht auf Ihre Rückerstattungsforderung eingeht, wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen. Diese können Ihnen weiterhelfen. Gegebenenfalls können Sie im Anschluss weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Darf die Bank das Konto kündigen?

Grundsätzlich darf die Bank das Konto kündigen, wenn das im Vertrag steht. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass die Bank das Konto tatsächlich kündigt, wenn Sie Ihre Rechte geltend machen. Meist versuchen Banken, solche Angelegenheiten außergerichtlich zu klären. Das Landgericht Stuttgart hat jedoch in der Vergangenheit entschieden, dass die Bank mit Kündigung drohen darf. Außerdem berichtet die Verbraucherzentrale, dass manche Banken Konten gekündigt haben nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher Geld zurückgefordert hatten.

Da die Banken und Sparkassen in diesem Fall aber eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten zu beachten haben, haben Sie ausreichend Zeit für die Suche nach einer neuen Bank. Den Rückerstattungsanspruch können Sie trotzdem weiter einfordern. Die Bank darf außerdem nur Verträge im Rahmen vertraglicher Kündigungsfristen kündigen. Einen Baukredit darf sie zum Beispiel nicht vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen. Sparkassen dürfen das Konto nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das wäre in diesem Fall nicht so. Wer von einer Kündigung durch die Bank betroffen ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Fazit

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und unzulässige Gebühren nicht einfach hinnehmen. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen. Setzen Sie sich für Ihre Interessen ein. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

Bildquelle: © auxmoney

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