Lohn- und Gehaltsabrechnung entschlüsselt
01.04.2026, 11:30 Uhr
Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung wirkt auf den ersten Blick oft unübersichtlich. Viele schauen sie deshalb gar nicht erst genau an oder überfliegen sie nur. Dabei hat es klare Vorteile, die eigene Abrechnung zu verstehen: Sie stellen sicher, dass Sie korrekt vergütet werden, können Ihre Finanzen besser planen und haben eine gute Grundlage für die Steuererklärung.
Auf einen Blick
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind meist ähnlich aufgebaut. Wer die wichtigsten Begriffe kennt, findet sich schnell zurecht
- Beschäftigte haben Anspruch auf eine Entgeltabrechnung in Textform – das kann auch digital erfolgen
- Besonders wichtig zum Prüfen: Steuerklasse, Sozialabgaben und Auszahlungsbetrag
Lohn- und Gehaltsabrechung – Gibt es einen Unterschied?
Inhaltlich unterscheiden sich beide Arten nur wenig. Bei einer Gehaltsabrechnung wird üblicherweise jeden Monat ein gleichbleibender Betrag ausgezahlt. Bei einer Lohnabrechnung hängt das Bruttoentgelt dagegen häufig von den geleisteten Arbeitsstunden ab (z. B. bei Stundenlohn).
Welche Angaben stehen typischerweise in der Abrechnung?
Gesetzlich muss die Abrechnung mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts abbilden. In der Praxis finden Sie (je nach Arbeitgeber und Abrechnungssystem) oft zusätzlich Angaben wie:
- Name und Adresse des Arbeitgebers sowie Name und Adresse des Arbeitnehmers
- Steuermerkmale (z. B. Steuerklasse) und Identifikationsnummern
- Versicherungsnummer
- Abrechnungszeitraum
- Entgeltbestandteile (Bezüge) und Abzüge jeweils mit Bezeichnung und Betrag
- ggf. Freibeträge oder weitere individuelle Merkmale
Das verbirgt sich hinter den Begriffen auf der Gehaltsabrechnung
Die folgenden Ausdrücke finden Sie auf den meisten Abrechnungen. Wir haben aufgeschlüsselt, was dahinter steckt.
Arbeitsstunden: Grundlage für die Berechnung des Bruttoentgelts, vor allem bei Lohnabrechnungen (Stundenlohn).
Bruttoentgelt: Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Steuerrechtliche Abzüge: Dazu zählen typischerweise
- Lohnsteuer: Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, abhängig u. a. von Steuerklasse und Einkommen
- Kirchensteuer: 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer (je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit)
- Solidaritätszuschlag: Für die meisten Beschäftigten seit 2021 entfallen
Sozialversicherungsabzüge (Stand: 2026, Beitragssätze können sich ändern):
- Rentenversicherung (RV): insgesamt 18,6 %, in der Regel jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Arbeitnehmeranteil ca. 9,3 %)
- Krankenversicherung (KV): allgemeiner Satz 14,6 % (in der Regel jeweils zur Hälfte) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (ebenfalls jeweils zur Hälfte)
- Arbeitslosenversicherung (AV): insgesamt 2,6 %, in der Regel jeweils zur Hälfte (Arbeitnehmeranteil 1,3 %)
- Pflegeversicherung (PV): insgesamt 3,6 %; für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 % (inkl. Zuschlag). Je nach Anzahl der Kinder unter 25 Jahren können Abschläge gelten
Nettoentgelt: Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Auszahlungsbetrag: Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Er kann vom Nettoentgelt abweichen, z. B. durch Sachbezüge, Vorschüsse, Pfändungen oder Erstattungen.
Auch wenn die Abrechnung auf den ersten Blick komplex und etwas unübersichtlich wirkt: Wenn Du die wichtigsten Begriffe kennst und weißt, wo Du welche Angaben findest, kannst Du einen großen Teil schnell einordnen. Mit etwas Routine fällt es Dir außerdem von Monat zu Monat leichter, Deine Abrechnung zu prüfen, Abweichungen zu erkennen und sicherzugehen, dass Bezüge und Abzüge korrekt erfasst wurden.
Bildquelle: © Getty Images
