Strom- und Gaspreisbremse: Kommen Entlastungen an?

05.04.2023, 12:00 Uhr

Anfang März sind die Strompreisbremse und Gaspreisbremse in Kraft getreten. Diese sollen Verbraucher bei hohen Energiekosten entlasten. Doch wirken die staatlichen Hilfen tatsächlich? Und was muss man tun, um davon zu profitieren?


Auf einen Blick

  • Die Strom- und Gaspreisbremse erreicht Verbrauchende automatisch. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht notwendig.
  • Es kommt allerdings zu Verzögerungen bei manchen Energieversorgern. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen noch auf die Entlastungen warten.

Reduzierte Strom- und Gaspreise seit März

Seit dem 1. März hat die Bundesregierung die Energiepreise für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Für Gas liegt die Obergrenze bei zwölf Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Verlangt der Energieversorger mehr, gleicht der Staat den Rest aus. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs müssen Verbrauchende den vollen Preis bezahlen. Energie zu sparen, ist deshalb weiterhin wichtig.

Wie Verbrauchende von reduzierten Strom- und Gaspreisen profitieren

Die Entlastung greift automatisch. Es ist nicht notwendig, einen Antrag zu stellen. Stattdessen passen die Energieversorger ihre Abschläge an und informieren ihre Kundinnen und Kunden darüber. Das sollte theoretisch bis zum 1. März passiert sein, in der Praxis kommt es allerdings zu Wartezeiten. Denn die Neuberechnung der Abschläge stellt vor allem kleinere Unternehmen und Versorger vor eine logistische Herausforderung. Trotzdem: Die Entlastung steht Verbrauchenden zu, auch rückwirkend für Januar und Februar dieses Jahres.

strompreisbremse und gaspreisbremse als entlastung für verbraucher

Preisentlastungen verzögern sich

Wer zur Miete wohnt, muss eventuell noch etwas länger auf Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse warten. Denn in dem Fall erhält der Vermieter oder die Vermieterin die Angaben des Energieversorgers zu den geänderten Abschlägen. Spätestens mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung muss die Entlastung vollständig an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Verbrauchertipp: Auf Fehler bei Strom- und Gaspreisbremse achten

Wenn das Informationsschreiben da ist, sollte man es genau prüfen. Denn teilweise ist der neue Abschlag trotz Strom- und Gaspreisbremse deutlich höher als vorher. Angaben, auf die man achten sollte, sind:

  • Der Grundpreis
  • Der Arbeitspreis
  • Der reduzierte Arbeitspreis für 80 Prozent des Verbrauchs
  • Der prognostizierte Jahresverbrauch

Angenommen, der vorhergesagte Stromverbrauch liegt bei 4000 Kilowattstunden Strom. Die Stromkosten für 80 Prozent des Verbrauchs (gedeckelt auf 40 Cent pro Kilowattstunde) liegen bei 1280 Euro. Für die restlichen 800 Kilowattstunden wird der volle Preis gezahlt, in dem Fall 400 Euro (bei einem Preis von 50 Cent pro Kilowattstunde). Zusammen mit dem Grundpreis von 120 Euro kommt man auf 1800 Euro Stromkosten. Ohne Strompreisbremse wären es 2120 Euro.

Anhand dieses fiktiven Beispiels kann kontrolliert werden, ob die Abschläge korrekt sind. Indem Verbrauchende regelmäßig ihre Zähler kontrollieren, können sie außerdem feststellen, ob der angegebene Strom- und Gasverbrauch stimmt. Weitere Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse beantwortet das Wirtschafts- und Klimaministerium.

Bildquelle: © auxmoney

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