Mehr No-Show Gebühren in Restaurants

02.11.2023, 18:00 Uhr

Eine Reservierung in einem Restaurant gemacht aber sich doch kurzfristig umentschieden? Das kann teuer werden. Die wachsende Praxis von sogenannten No-Show-Gebühren in Restaurants und Gaststätten hat in den letzten Jahren zugenommen. In diesem Artikel erklären wir die Hintergründe dieser Entwicklung, wie sie in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie hat.


Auf einen Blick

  • Besonders seit der Corona-Krise sagen immer mehr Gäste Reservierungen nicht mehr rechtzeitig ab. Einige Restaurants ziehen nun Konsequenzen.
  • Eine Reservierung zu verpassen, kann für Kundinnen und Kunden teuer werden.

Gründe für steigende No-Show Gebühren

Die Gründe, warum immer mehr Restaurants No-Show-Gebühren einführen, sind vielfältig:

  • Zunahme von No-Shows: Laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) NRW hat sich das Phänomen der No-Shows in den letzten Jahren verstärkt. Das gilt vor allem bei anonymen Online-Reservierungen, die sich vor allem während der Corona-Krise etabliert haben. Gäste kommen nicht zu ihren Reservierungen oder sagen sehr kurzfristig ab.
  • Umsatzverluste: Für Gastronomen bedeutet jeder unbesetzte Tisch Umsatzeinbußen. Dies ist besonders problematisch für Restaurants im mittleren und höheren Preissegment, die auf Reservierungen angewiesen sind und nicht viel Laufkundschaft haben.
  • Kostenprobleme: Die Unverbindlichkeit von No-Show-Gästen führt zu Kostenproblemen, da Personalplanung und Lebensmitteleinkauf nicht mehr mit den tatsächlichen Bedürfnissen in Einklang stehen.
  • Idee der No-Show Gebühren ist nicht neu: In der Hotelbranche gehört diese Gebühr bereits zur Normalität. Auch Restaurants in anderen Ländern wie in Spanien oder der Schweiz greifen vermehrt zu dieser Maßnahme.
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Umsetzung von No-Show Gebühren

Die Einführung von No-Show-Gebühren erfolgt in der Regel transparent und fair. Restaurants informieren ihre Gäste über die Gebührenpolitik im Voraus, oft bereits bei der Reservierung. Diese Gebühren werden normalerweise nur dann erhoben, wenn Gäste ohne vorherige Benachrichtigung nicht erscheinen. Damit ein Restaurant eine No-Show Gebühr erheben darf, muss es zuerst eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geben.
Die Höhe der Gebühren kann variieren, bewegt sich jedoch häufig im Bereich von 20 bis 50 Euro pro Person für verpasste Reservierungen. Vereinzelt wurde in der Vergangenheit von dreistelligen Beträgen berichtet. Allerdings müssen Kundinnen und Kunden längst nicht überall mit Gebühren rechnen. Viele Restaurant setzen auf SMS oder E-Mails, um an Reservierungen zu erinnern und eine Bestätigung von Gästen einzuholen.

Bewertung der No-Show Gebühren

Die Einführung von No-Show-Gebühren hat sowohl Unterstützer als auch Kritiker:

Argumente für No-Show Gebühren:

  • No-Show-Gebühren können als wirksame Abschreckung dienen, um Gäste zur Einhaltung ihrer Reservierungen zu motivieren.
  • Diese Gebühren sorgen für eine gerechtere Verteilung von Tischen und maximieren die Chancen für Gäste, die wirklich kommen möchten.
  • Gäste, die ihre Reservierungen einhalten, zeigen Wertschätzung für die Gastronomiebranche und unterstützen sie.

Argumente gegen No-Show Gebühren:

  • Einige Restaurants könnten die Gebührenpolitik missbrauchen und Gäste unrechtmäßig belasten.
  • Für einige Gäste könnten No-Show-Gebühren als unangenehm oder abschreckend wahrgenommen werden.
  • Unvorhergesehene Umstände, wie Verkehrsstaus oder gesundheitliche Probleme, könnten dazu führen, dass Gäste ihre Reservierungen unabsichtlich verpassen.

Insgesamt bieten No-Show-Gebühren eine Möglichkeit, mit dem wachsenden Problem der No-Show-Gäste in Restaurants umzugehen. Die faire Umsetzung und angemessene Höhe der Gebühren sind jedoch entscheidend, um sicherzustellen, dass Gäste fair behandelt werden und die Gastronomiebranche florieren kann. Gäste sollten sich rechtzeitig über die Gebührenpolitik eines Restaurants informieren, bevor sie eine Reservierung vornehmen, und sicherstellen, dass sie den Bedingungen zustimmen.

Bildquelle: © Pexels / Rachel Claire

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