Was ist der Avalkredit?

Mit einem Avalkredit verbürgt sich eine Bank selbstschuldnerisch für das Einhalten von Verpflichtungen ihres Kunden gegenüber seinem Gläubiger. Diese finanzielle Bürgschaft und/oder Leistungsgarantie wird in Form eines Avalkreditvertrags abgeschlossen und ist in Deutschland im Kreditwesengesetz (KWG) als „Bankengeschäft” geregelt: Neben Kreditinstituten ist es lediglich Versicherungen gestattet, Avalkredite zu gewähren. Das Bankaval, kurz Aval, kommt namentlich vom italienischen „avallo”, zu Deutsch „Wechsel” oder auch „Billigung”.

Wie bei einem Wechsel-Geschäft gehören auch zu einem Bankaval drei Beteiligte: (1) der Schuldner und Avalnehmer, (2) das Kreditinstitut als Avalgeber, Bürge und/oder Garant und (3) der Gläubiger – in erster Instanz auf den Schuldner bezogen; fällt dieser aus, als Bürgschaftsgläubiger auf das Aval gebende Institut ausgerichtet.

Der Avalkredit als sinnvolle Kreditleihe

Während ein Darlehn als „Geldleihe” gilt, da unmittelbar liquide Mittel zur Verfügung gestellt werden, zählt das Bankaval zu den Formen der „Kreditleihe”: Hier werden dem Schuldner keine Gelder ausgezahlt, sondern der Avalgeber bürgt in erster Linie mit seinem Namen und seiner eigenen Kreditwürdigkeit dafür, dass die vom Avalnehmer zugesagten Finanz- und/oder Leistungsversprechen eingehalten werden.

Der Kreditgeber wertet damit die Bonität und Vertrauenswürdigkeit seines Kunden auf und erleichtert ihm sowie seinem Gläubiger den beabsichtigten Geschäftsabschluss. Zudem besteht für den Schuldner der Vorteil, dass er für die in der Avalurkunde festgelegte Bürgschaftssumme und/oder Garantieleistung keine Sicherheiten hinterlegen muss. Auf diese Weise belastet der Avalkredit, abgesehen von einer Avalprovision, weder seine Liquidität noch seine Bilanzsumme.

Beteiligte Personen

An der Grundschuldbestellung sind somit mindestens zwei, höchstens drei Personen beteiligt: der Gläubiger der Forderung, der Schuldner der Forderung und der Eigentümer des Grundstücks, an dem die Grundschuld bestellt wird. Ist der Schuldner zugleich der Eigentümer, dann sind zwei Personen beteiligt. Sind Schuldner und Eigentümer nicht identisch, sondern handelt es sich um zwei verschiedene Personen, sind insgesamt drei Personen beteiligt. Die Grundbuchbestellung ist vom Eigentümer des Grundstücks vor einem Notar abzugeben.

Die Avalprovision als Gegenleistung

Das Aval gebende Institut arbeitet unter dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Vor dem Gewähren eines Avalkredits werden unter anderem Verwaltungsaufwand, Haftungsrisiko und Laufzeit beurteilt und ein entsprechender Provisionssatz für die Bürgschafts-/Garantieübernahme ermittelt. In der Regel liegt der jährliche Gebührensatz für einen Avalkredit deutlich unter dem Zinsniveau einer direkten Geldleihe.

Dies ist möglich, da die verbürgte Summe und/oder garantierte Leistung für den Avalgeber nur eine Eventualverbindlichkeit darstellt. Grundlegend ist nicht von einer Aktivierung des Kredits auszugehen, sondern davon, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen selbst nachkommt. Sollte für den Bürgen durch Zahlungs- oder Leistungsausfall des Avalnehmers jedoch aus der „passiven Rückendeckung” ein aktiver Haftungseinsatz werden, würde aus der Kreditleihe im Zuge einer Legalzession eine aktive Geldleihe. An diese wäre ein darlehensgleicher Rückzahlungsplan sowie entsprechend höhere Zinsen gekoppelt.

Einsatzgebiete von Avalkrediten

Aval gewährende Institute treten vorwiegend für Unternehmer und Geschäftskunden als Garant und/oder Bürge auf, nur in speziellen Segmenten auch für Privatpersonen. Avalkredite kommen unter anderem in folgenden Bereichen zum Einsatz:

  • zur Absicherung von bereits geleisteten (An-) Zahlungen bis zur entsprechenden Lieferung der Ware oder Leistung (Anzahlungsaval, Leistungsaval)
  • zur Sicherung vertraglich vereinbarter Leistungen, fester Angebote sowie Gewährleistungsansprüchen; dies beinhaltet auch Vertrags- und Konventionalstrafen bei Nichterfüllung (Gewährleistungsaval, Vertragserfüllungsaval, Bietungsaval)
  • zur Absicherung einer Mietkaution, um diese dem Vermieter nicht bar aushändigen zu müssen (Mietaval) im Rahmen von Zwangsvollstreckungen (Prozessaval)
  • zur Absicherung von behördlich gestundeten Steuern und Zöllen im In- und Exportgeschäft (Zollbürgschaft)
  • als Bonitäts- und Refinanzierungsverbesserung sowie zur Absicherung eines Wechselgläubigers (Wechselaval)
  • Ein Avalverhältnis gilt für alle Parteien als beendet, wenn die Avalurkunde dem Avalgeber im Original zurückgegeben und ausgebucht wurde.

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