Immer wieder kann es im Arbeitsalltag vorkommen, dass Du mal krank wirst und nicht zur Arbeit gehen kannst. Dies kommt in Deutschland im Schnitt 10 bis 15 Mal pro Jahr und Arbeitnehmer vor. Du willst eine Krankmeldung schreiben, aber weißt nicht wie und wann? Wir verraten es Dir.

Auf einen Blick

  • Krankmeldung unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen
  • Ab dem 3. Tag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen
  • Krankmeldung auch im Urlaub nicht vergessen

Krankmeldung schreiben

Wann muss ich eine Krankmeldung schreiben?

So früh wie möglich

Wenn Du Dich nicht fit zum Arbeiten fühlst, bist Du verpflichtet, Deinem Arbeitgeber unverzüglich im Rahmen der Betriebszeiten eine Krankmeldung zu übermitteln. Wenn keine Details im Arbeitsvertrag verankert sind, kannst Du Dich auch telefonisch, per SMS, per Fax oder per E-Mail krank melden.

Wer eine Krankmeldung schreiben will, sollte den Arbeitgeber über das ungefähre Ende der Erkrankung informieren. Schreibst Du Deine Krankmeldung zu spät, könntest Du abgemahnt werden.

Digitalisierte Krankmeldung

Ab 1. Juli 2022 ist es einfacher, sich krank zu melden. Der Grund: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) auf dem gelben Papier wird es nicht mehr geben. Künftig übergibt die Krankenkasse Deine Daten direkt an den Arbeitgeber.

Für Dich bedeutet das: Du musst Dich nicht mehr darum kümmern, eine gelbe AU zu besorgen. Trotzdem bist Du verpflichtet, Dich bei Deinem Arbeitgeber per Telefon, E-Mail oder SMS krank zu melden. Du musst sicherstellen, dass Dein Arbeitgeber von der Krankmeldung erfährt. Dafür muss der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse abfragen.

Muss ich den Grund für die Krankmeldung angeben?

Der Grund der Erkrankung musst Deinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Ausgenommen sind Bedienstete im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie, sofern eine Ansteckungsgefahr besteht.

Krankmeldung schreiben und Krankenkasse informieren?

Um alle Ansprüche zu wahren, muss der Arbeitnehmer auch der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Dies wird häufig vom Arzt übernommen und auf der Krankmeldung vermerkt. Wer die Bescheinigung selbst an die Krankenkasse sendet, erledigt dies am besten per Einschreiben, um einen möglichen Verlust zu vermeiden. Die Frist für die Meldung bei der Krankenkasse beträgt 1 Woche.

Für die Dauer der Erkrankung, allerdings für maximal 6 Wochen, zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn in voller Höhe. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, gedeckelt mit einer Höchstgrenze.

Das Krankengeld wird für ein und dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen in 3 Jahren ausbezahlt.

Krankmeldung als Kündigungsgrund?

Trotz des gesetzlichen Kündigungsschutzes ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit möglich. Kannst Du Deinen Arbeitsvertrag aufgrund Deiner Erkrankung nicht erfüllen, so ist dies ein ordentlicher Kündigungsgrund. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • So muss etwa eine negative Gesundheitsprognose vorliegen oder der Arbeitgeber nachweisen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer bedeutenden Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.
  • Erfolgt die Kündigung wegen Verstoßes gegen die Krankmeldungspflicht, so ist eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung die Voraussetzung für eine spätere Kündigung durch den Arbeitgeber.

Krankmeldung schreiben im Urlaub

Auch im Urlaub gilt: Du musst Deinem Arbeitgeber unverzüglich eine Krankmeldung zukommen lassen, auch während Deiner Erholungszeit. Befindest Du Dich als Arbeitnehmer nicht an Deinem regulären Wohnort, so solltest Du zudem eine Kontaktadresse mitteilen.

Die Urlaubstage bleiben dem Mitarbeiter erhalten und können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Es ist nicht zulässig, dass die versäumten Urlaubstage direkt an die Krankmeldung angehängt werden.

Krankmeldung schreiben

Krankmeldung schreiben: Was ist erlaubt, während ich zuhause bin?

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss nicht zwangsläufig im Bett bleiben. Laut Arbeitsrecht sind dem Beschäftigten alle Tätigkeiten erlaubt, die den Heilungsprozess nicht negativ beeinflussen, ausgenommen entgeltliche Nebentätigkeiten. Definiert werden die möglichen Tätigkeiten vom Arzt. Verordnet dieser Bettruhe, so darf der Kranke das Haus nur für Arzt- und Apothekenbesuche sowie für notwendige Einkäufe verlassen.

Verweist der Mediziner lediglich auf Schonung, so sind kurze Spaziergänge an der frischen Luft erlaubt. Das Wechseln des Aufenthaltsortes während der Krankmeldung, insofern gesundheitsfördernd, kann vom Arzt ebenfalls freigegeben werden.

Dies kommt etwa dann infrage, wenn der Partner an einem anderen Ort wohnt oder der Kranke die Pflege naher Angehöriger in Anspruch nimmt. Die Möglichkeit des Besuches von Gaststätten, Restaurants oder Kinos ist jeweils vom Krankheitsbild abhängig. Kranke, die aufgrund ihres Leidens nicht selbst für die Verpflegung sorgen können, dürfen selbstverständlich ein Speiselokal aufsuchen.

Arbeitnehmer mit Bindehautentzündung hingegen haben im Kino nichts zu suchen. Gänzlich abzuraten ist vom Genuss von Alkohol, da dieser in den meisten Fällen den Heilungsprozess verzögert.

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