Die Kapitalanlagegesellschaft als Sonderform der Investmentgesellschaft
Eine Form der Geldanlage erfreut sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit: offene Fonds. Bei diesem Investment erwerben Anleger Anteile verschiedener Unternehmen, wobei für den Investmentfonds in der Regel bestimmte Kriterien festgelegt werden, nach denen die im Fonds vertretenen Firmen ausgewählt werden können. Aber wer legt die einzelnen Anlagefonds eigentlich auf? Und wer kümmert sich um das Management des Fonds? In Deutschland ist das in der Regel eine Kapitalanlagegesellschaft, kurz KAG, die allerdings zum Schutz der Anleger verschiedenen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen muss. Dieser Artikel zeigt auf, wie eine Kapitalanlagegesellschaft funktioniert und welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben.
Die Arbeitsweise einer Kapitalanlagegesellschaft
Bei der Kapitalanlagegesellschaft handelt es sich um ein spezielles Modell der Investmentgesellschaft. Meist handelt es sich bei einer Kapitalanlagegesellschaft um eine GmbH oder eine AG, die als Geschäftsmodell die Gründung von Investmentfonds und die Ausgabe von Anteilen an diesen Fonds gewählt hat. Sowohl die Gründung der Kapitalanlagegesellschaft als auch die Auflage von Investmentfonds können aber nicht beliebig erfolgen, sondern müssen von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde genehmigt werden. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Trotz dieser Genehmigungspflicht haben die Gesellschaften bei der Zusammenstellung der Anlagefonds einen großen Gestaltungsspielraum. So können beispielsweise besonders sichere Varianten für die Altersvorsorge aufgelegt werden oder auch „ökologische“ Fonds, die in Unternehmen aus den Bereichen erneuerbare Energien oder Recycling von Ressourcen investieren. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen aktiv und passiv verwalteten Investmentfonds. Bei der aktiv verwalteten Variante gibt es einen zuständigen Fondsmanager, der die Entwicklung der im Investmentfonds enthaltenen Papiere laufend verfolgt und durch bewusste Kaufs- und Verkaufsentscheidungen versucht, eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften. Bei passiv verwalteten Anlagefonds wird über die Zusammenstellung der Papiere lediglich ein Index abgebildet, wie beispielsweise der DAX, sodass der Manager kaum lenkend eingreifen muss. So können zwar aktuelle Entwicklungen nicht berücksichtigt werden, durch das passive Management fallen allerdings auch die Kosten deutlich geringer aus.
Die Struktur der Kapitalanlagegesellschaft
Von der Arbeitsweise unterscheidet sich eine Kapitalanlagegesellschaft kaum von einer anderen Investmentgesellschaft – wohl aber von der Struktur. Denn anders als bei Investmentgesellschaften in anderen Ländern ist bei einer Kapitalanlagegesellschaft aus Deutschland klar geregelt, wie das investierte Vermögen der Anleger rein buchhalterisch verwaltet werden muss. Zunächst einmal zählt das Anlagekapital als Sondervermögen, es wird also nicht zum Teil des Kapitals der Kapitalanlagegesellschaft. Daher ist es vor dem Zugriff der Gesellschaft oder – im Fall einer Insolvenz – ihrer Gläubiger geschützt. Um diese Trennung zu gewährleisten, muss das Anlagevermögen bei einer Depotbank verwahrt werden, die auf Anweisung der Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des Fondsmanagements Käufe und Verkäufe von Aktien vornimmt. Die Kapitalanlagegesellschaft hat demnach keinen Zugriff auf das Anlagevermögen, während die Depotbank das Kapital zwar verwahrt, aber keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen hat. Die Depotbank ist allerdings zur Kontrolle der Geschäfte verpflichtet. So prüft sie beispielsweise die Rechtmäßigkeit der Geschäfte oder die Korrektheit der ermittelten Anteilspreise. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber einen möglichst hohen Schutz der Anleger sicherstellen, da kein beteiligtes Unternehmen allein über das Anlagevermögen verfügen kann. Durch das Konzept des Sondervermögens ist zudem ein weitreichender Schutz vor dem Emittentenrisiko gewährleistet – dem Risiko also, dass der Emittent des Anlagefonds zahlungsunfähig wird und das angelegte Kapital zur Deckung der Verbindlichkeiten des Emittenten herangezogen wird.
Vorsicht bei ausländischen „Kapitalanlagegesellschaften“
Die Ausgestaltung einer Kapitalanlagegesellschaft ist in Deutschland zwar klar geregelt, der Name an sich ist allerdings nicht geschützt und wird auch in anderen deutschsprachigen Ländern verwendet. Da in diesen allerdings andere Gesetze bezüglich Investmentgesellschaften gelten, sollten Sie sich bei einer Geldanlage in Fonds nicht allein auf die Bezeichnung des ausgebenden Unternehmens verlassen. Grundsätzlich können sich nämlich auch Firmen aus Ländern mit sehr laxen Regelungen bei der Finanzaufsicht – wie etwa den USA oder den Kaimaninseln – „Kapitalanlagegesellschaft“ nennen und Anlegern so einen Schutz vorgaukeln, der tatsächlich nicht existiert. Auch eine deutsche Firmenniederlassung muss hier keine Sicherheit bedeuten, denn Investmentgesellschaften unterliegen stets den gesetzlichen Regelungen des Landes, in dem die Gesellschaft ansässig ist. Wenn Sie sich also für eine Geldanlage in Aktienfonds entscheiden, sollten Sie zumindest kurz prüfen, in welchem Land sich der Firmensitz der Anlagegesellschaft befindet, um sich so vor unnötigen Risiken zu schützen. Eine eingehende Prüfung der Kapitalanlage an sich sollte darüber aber natürlich nicht vergessen werden.
Originally posted 2016-02-10 12:00:21.