Double Irish with a Dutch Sandwich – umstrittene Steueroptimierung
Hinter dem Begriff „Double Irish with a Dutch Sandwich“ verbirgt sich eine Strategie zur Vermeidung von Unternehmenssteuern. Sie fußt auf den Besonderheiten in der Ausgestaltung des europäischen Steuerrechts: Durch die Verlagerung von Gewinnen in Länder, die vergleichsweise niedrige Steuern erheben, reduzieren international agierende Unternehmen ihre Steuerlast in einem erheblichen Umfang. Das gesamte System dieser Art von Steuervermeidung geriet allerdings zunehmend in den Fokus der Politik, die sich zum Handeln gezwungen sah – seit 2015 müssen beispielsweise in Irland registrierte Unternehmen dort auch Steuern zahlen. Allerdings gilt für bereits registrierte Firmen eine Übergangsfrist bis 2020.
Das Prinzip hinter „Double Irish with a Dutch Sandwich“
Wie der Name schon sagt, basiert das „Double Irish with a Dutch Sandwich“ auf zwei irischen Unternehmen. Das irische Steuerrecht sieht nur eine Besteuerung von Kapitalgesellschaften vor, wenn diese sowohl im irischen Handelsregister eingetragen sind als auch ihren Firmensitz in Irland haben. Das machen sich vor allem Technologieunternehmen zunutze, indem sie ein Unternehmen gründen, das zwar in Irland registriert ist, seinen Sitz aber in einer Steueroase hat. Dieses Unternehmen fungiert als Lizenzgeber für das zweite Unternehmen, das als Tochtergesellschaft in Irland gegründet wird und für geistiges Eigentum Lizenzgebühren an die Muttergesellschaft abführt. Gleichzeitig fließen im zweiten Unternehmen alle Einnahmen aus der Verwertung der Lizenzrechte zusammen, die allerdings mit den Lizenzgebühren verrechnet werden, sodass die Tochtergesellschaft vergleichsweise wenig Gewinn erwirtschaftet, der zudem zum günstigen irischen Unternehmenssteuersatz von 12,5 Prozent versteuert wird. Die Muttergesellschaft kann ihre deutlich höheren Gewinne in der Steueroase versteuern.
Quellensteuer beim „Double Irish with a Dutch Sandwich“
Theoretisch würde auf die Überweisungen, die das irische Tochterunternehmen an die Muttergesellschaft in der Steueroase tätigt, in Irland eine Quellensteuer erhoben. Um dies zu vermeiden, werden die Lizenzgebühren zunächst in die Niederlande transferiert und dann erst an die Muttergesellschaft weitergeleitet. Da zwischen den Niederlanden und Irland ein Abkommen besteht, das Lizenzgebühren von der Steuerpflicht ausnimmt, entfällt die Quellensteuer und die Gewinne können ohne Abzüge an die Muttergesellschaft transferiert werden. Dieser Teil der Strategie ist das „Dutch Sandwich“.
Musterbeispiel: Google
Der Internetriese Google hat die Steuervermeidung mit Hilfe des „Double Irish with a Dutch Sandwich“ perfektioniert. Die im Ausland generierten Gewinne des US-Konzerns wurden 2011 mit gerade einmal 3,2 Prozent besteuert. Den Finanzbehörden fällt es schwer, die Gewinne aufzuspüren, denn Google liefert ein Paradebeispiel für die Strategie „Double Irish with a Dutch Sandwich“: das Zusammenspiel von zwei irischen Gesellschaften und einer niederländischen Holding. Die Werbekunden begleichen ihre Rechnungen gegenüber der Google Ireland Ltd., die wiederum verrechnet die Erlöse mit Lizenzgebühren, die an die Google Netherlands Holdings BV abgeführt werden. Die Differenz wird mit 12,5 Prozent in Irland versteuert. Die niederländische Holding-Gesellschaft transferiert die Lizenzgebühren an eine irische Holding-Gesellschaft. Da als deren Eigner allerdings Google-Tochtergesellschaften in Bermuda fungieren, unterliegen die Lizenzgebühren nicht der irischen Besteuerung.
Dass sich die „Double Irish with a Dutch Sandwich“-Strategie vor allem für Technologieunternehmen eignet, liegt in der Natur der Dinge: Zum einen lassen sich Anlagen und Maschinen nicht so flexibel bewegen und verschieben wie die Lizenzrechte für geistiges Eigentum, zum anderen wird der „Dutch Sandwich“-Teil erst durch das Abkommen zwischen Irland und den Niederlanden möglich, das allerdings nur für Lizenzgebühren gilt.
Steueroasen als Kernelement der „Double Irish with a Dutch Sandwich“-Strategie
Wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren von „Double Irish with a Dutch Sandwich“ ist die Übertragung von Lizenzrechten, wie das etwa im Fall der US-amerikanischen Google Inc. an die Gesellschaften in Bermuda geschehen ist. So konnte Google rund 9,8 Milliarden US-Dollar (2011) auf Bermuda transferieren, was rund 80 Prozent des Vorsteuergewinns entspricht. Steuern fallen dort nicht an, den USA entgehen daher 35 Prozent Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn, solange das angesammelte Vermögen nicht ins Land geholt wird. Die Strategie „Double Irish with a Dutch Sandwich“ ist de facto nicht illegal und wird auch von anderen Unternehmen wie Facebook, Oracle oder Adobe genutzt. Vor allem Apple erweist sich als kreativ: auf 24 Milliarden US-Dollar Gewinn im Ausland (2011) zahlte der Konzern, nicht zuletzt dank „Double Irish with a Dutch Sandwich“, nur 2,5 Prozent Steuern.
Originally posted 2016-10-19 09:35:16.