Welche Bonds eignen sich für den Kapitalanleger?
Bonds sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie dienen der Kapitalanlage beziehungsweise der langfristigen Fremdfinanzierung. Bonds verbriefen einen Anspruch auf Zinszahlung und auf Rückzahlung des Nennwerts der Anleihe zum Laufzeitende. Zu den öffentlichen und privaten Emittenten von Bonds gehören:
- Gebietskörperschaften (Staaten, Bundesländer und Kommunen), die Staatsanleihen und Kommunalanleihen emittieren
- Kreditinstitute (Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen)
- Unternehmen (Corporate Bonds, Unternehmensanleihen)
Die Ausgestaltung von Bonds
Die Zins- und Rückzahlungsbedingungen von Bonds werden nach den Bedürfnissen von Emittenten und Kapitalanlegern individuell ausgestaltet. Meistens werden Bonds als Festzinsanleihen (Straight Bonds) emittiert, die über einen während der gesamten Laufzeit gleichbleibenden, festen Kupon verfügen. Bei Stufenzinsanleihen steigen (oder fallen) die jährlichen Zinszahlungen entsprechend der Anleihebedingungen (Step-up- beziehungsweise Step-down-Anleihen). Variable Zinszahlungen weisen sogenannte „Floating Rate Notes“ auf, deren Verzinsung sich meist an internationalen Referenzzinssätzen (z. B. LIBOR oder EURIBOR) orientiert. Die Verzinsung von Inflation-Linked Bonds (inflationsgebundene Anleihen) schützen vor Geldentwertung durch Bindung des gezahlten Zinssatzes an die Inflationsrate. Bei Annuitätenanleihen werden Teilrückzahlungen (einschließlich Zinsanteilen) zu verschiedenen Termin bis zum Laufzeitende durchgeführt. Die Rückzahlung von Auslosungsanleihen (Tilgungsanleihen) erfolgt nach Ablauf einer in den Anleihebedingungen festgelegten, tilgungsfreien Zeitspanne an ausgeloste Anleiheninhaber.
Zerobonds: Sonderform eines Bonds ohne laufende Verzinsung
Als Sonderform der festverzinslichen Wertpapiere weisen Zerobonds (Null-Kupon-Anleihen) keine laufende Verzinsung auf, sondern lediglich eine Auszahlung zum Laufzeitende. Der Gewinn des Anlegers besteht in der Differenz zwischen dem Kaufkurs und dem Verkaufs- beziehungsweise Rückzahlungskurs. Klassische Null-Kupon-Anleihen werden mit einem Disagio – einem Abschlag auf den Nennwert – ausgegeben und zum Laufzeitende zum vollen Nennwert zurückgezahlt. Bei Zinssammler-Zerobonds erfolgt die Emission zum Nennwert – die Zinsen werden angesammelt und zum Laufzeitende gemeinsam mit dem Anlagebetrag ausgeschüttet. Sicherheitsorientierte Kapitalanleger erwerben Null-Kupon-Anleihen nur dann, wenn sie den Kapitalbetrag bis zum Laufzeitende nicht benötigen, da Null-Kupon-Anleihen mit langen Restlaufzeiten einem im Vergleich zu regelmäßig ausschüttenden Festkuponanleihen deutlich stärkeren Kursschwankungsrisiko unterliegen. Bei steigendem Kapitalmarktzinsniveau fallen die Kurse einer Null-Kupon-Anleihe in Abhängigkeit von der Restlaufzeit erheblich, während ein sinkendes Zinsniveau zu deutlichen Kursanstiegen führt. Ist der Anleger aufgrund unvorhergesehener Umstände zu einem zwischenzeitlichen Verkauf einer Null-Kupon-Anleihe gezwungen, so kann sich bei einer für ihn ungünstigen Marktzins-Entwicklung ein hoher Kursverlust ergeben. Anhand des untenstehenden Beispiels erkennt man deutlich, dass sich bei einem vorzeitigen Verkauf bei hohem Kapitalmarktzins ein klarer Nachteil für den Anleger ergibt. Liegt der Kapitalmarktzins bei 4 %, erhält der Anleger bei fünf Jahren Restlaufzeit einen wesentlich geringeren Betrag als bei einem Kapitalmarktzins von 2 % – dies ergibt sich aus der Restlaufzeit. In dieser müsste nämlich noch der Betrag erwirtschaftet werden, der zum Nennwert fehlt. Bei höherem Zinsniveau kann mehr erwirtschaftet werden, entsprechend niedriger ist also der Barwert der Anleihe. Bei zehnjähriger Restlaufzeit fällt dieser Unterschied aufgrund des Zinseszins-Effekts noch deutlicher aus.
Bei fünfjähriger Restlaufzeit und Rückzahlungskurs von 100 Euro
- Kapitalmarktzins 2 % – Barwert 90,57 Euro
- Kapitalmarktzins 3 % – Barwert 86,26 Euro
- Kapitalmarktzins 4 % – Barwert 82,19 Euro
Bei zehnjähriger Restlaufzeit und Rückzahlungskurs von 100 Euro
- Kapitalmarktzins 2 % – Barwert 82,04 Euro
- Kapitalmarktzins 3 % – Barwert 74,41 Euro
- Kapitalmarktzins 4 % – Barwert 67,46 Euro
Seit Anleger ihren Zinsgewinn unabhängig von der Haltedauer des Papiers im Jahr des Verkaufs eines Bonds versteuern müssen, verfügen Null-Kupon-Anleihen nur noch über eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Bis zum Verkauf des Bonds genießt ein Anleger jedoch Steuerfreiheit der Zinsen und Zinseszinsen. Der Steuerzahler erzielt bei einer in die Zukunft verschobenen Steuerzahlung einen Vermögensvorteil, da der laufende Vermögenszuwachs im Jahr seines Entstehens nicht durch Steuerzahlungen reduziert wird und so zur Erzielung von Zinseszinsen genutzt werden kann. Seit dem Jahr 2009 haben Anleger bei einem solchen Bond das Wahlrecht, ob sie die „Emissionsrendite“ (die bei Ausgabe des Zerobonds für die Gesamtlaufzeit der Anleihe errechnet wurde) oder die „Marktrendite“ (die tatsächlich zwischen Kauf und Verkauf beziehungsweise Fälligkeit erzielte Rendite) versteuern wollen. Die Erträge aus Zerobonds unterliegen seit 2009 nicht mehr dem persönlichen Steuersatz, sondern der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich von 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf den Abgeltungssteuerbetrag) sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer.
Was sind Junk Bonds und High-Yield-Bonds?
Als High-Yield-Anleihen, Junk Bonds, Ramsch- oder Schrottanleihen werden festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet, deren Ausfallwahrscheinlichkeit hoch ist und die daher ein schlechtes Rating von Ratingagenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch erhalten haben. Es handelt sich um Anleihen, die als spekulative Anlagen („Non Investmentgrade“) eingestuft wurden. Je schlechter die Bonität eines Emittenten, desto höher fallen die Zinsaufschläge (Credit Spreads) aus, die am Kapitalmarkt als Risikoprämie verlangt werden. Im Folgenden ein Beispiel:
Renditen von fünfjährigen Anleihen unterschiedlicher Bonität
- höchste Bonität (S&P: AAA) – 0,161 %
- gute Bonität (AA+ bis AA-) – 0,664 % (Zinsaufschlag 0,503 %)
- obere mittlere Bonität (A+ bis A-) – 0,877 % (Aufschlag 0,716 %)
- untere mittlere Bonität (BBB+ bis BBB-) – 1,118 % (Aufschlag 1,118 %)
Alle Anleihen, die unterhalb der vier Investmentgrade eingestuft werden, gelten als „Junk Bonds“ und weisen zum Teil deutliche höhere Zinsaufschläge aus, die auch mehrere Prozentpunkte erreichen können. Wegen des erhöhten Ausfallrisikos kommen Kapitalanlagen in High-Yield-Bonds nur als Depotbeimischung in Betracht. Zudem sollte die Kursentwicklung von Junk Bonds aufgrund ihrer Volatilität zeitnah beobachtet werden.
Originally posted 2014-12-12 14:20:07.