Wer gerne Sport treibt und dies noch lieber in Gesellschaft tut, kann ohne viel Aufwand einen eigenen Sportverein gründen. Auf dieser Seite helfen wir Ihnen dabei und erläutern unter anderem den Idealverein.

Einen “idealen” Sportverein gründen

Wenn Sie einen Sportverein gründen möchten, ist dies ein lobenswertes Unterfangen, denn Sport hält fit und gesund und in Gemeinschaft fällt das Aktivsein noch leichter. Der Gesetzgeber ist auch dieser Ansicht und hilft Ihnen mit Informationen sowie mit steuerlichen und anderen Vorteilen weiter. Im ersten Schritt bedeutet das die Bildung eines rechtlich relevanten Zusammenschlusses. Der sogenannte “Idealverein” ist dabei die häufigste Erscheinungsform, in der Menschen hierzulande einen Sportverein gründen. Gekennzeichnet ist der Idealverein durch folgende Merkmale:

  • Der Verein soll für einen längeren Zeitraum bestehen.
  • Es gibt einen Vereinsvorstand.
  • Der Beitritt zum Verein erfolgt freiwillig.
  • Der Verein soll auch dann weiterhin bestehen, wenn die Mitglieder wechseln.
  • Dem Verein gehören mehrere Personen an, die unter dem Vereinsnamen agieren.
  • Der Zweck des Vereins ist ideell, also nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb angelegt.

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Eintragung ins Vereinsregister

In den meisten Fällen macht es Sinn, den Verein auch ins Vereinsregister eintragen zu lassen, wenn Sie einen Sportverein gründen. Dies liegt vor allem daran, dass Sportvereine meistens zu den gemeinnützigen Vereinen gehören und dass die Eintragung die handelnden Personen rechtlich absichert. Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine können Rechte und Pflichten haben und beispielsweise Verträge abschließen. Allerdings haften bei einem nicht eingetragenen Verein die Mitglieder, welche für den Verein handeln, auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden. Über weitere Details bzw. über Vor- und Nachteile einer Eintragung können Sie sich unter anderem von Ihrem Steuerberater informieren lassen. Wenn Sie einen Sportverein gründen und dieser eingetragen werden soll, dann geschieht dies beim sogenannten Vereinsregister (kurz VR). Dieses wird in Deutschland bei den jeweiligen Amtsgerichten vor Ort geführt.

Für eine Eintragung müssen Sie

  • den Sportverein gründen,
  • anschließend – laut BGB – die Satzung (in Abschrift) und
  • eine Abschrift der Urkunde über die Vorstandsbestellung

sowie weitere Formulare beim Vereinsregister einreichen.

Gründungsmitglieder: Wer einen Sportverein gründen kann

Einen Sportverein gründen – das kann man nicht alleine tun. In Deutschland müssen an einer Vereinsgründung immer mindestens zwei Personen beteiligt sein. Rein rechtlich betrachtet entsteht der Verein dadurch, dass sich mindestens diese beiden Personen über die Satzung einigen. Möchten Sie allerdings einen Sportverein gründen, welcher in das Vereinsregister eingetragen wird, dann sind weitere Personen notwendig. Für diesen Schritt müssen Sie für Ihren Sportverein mindestens sieben Gründungsmitglieder gewinnen. Einen Sportverein zu gründen, kann also auch in zwei Schritten ablaufen: Zunächst gewinnen Sie eine weitere Person, mit der Sie den Verein gemeinsam gründen. Dann können Sie bis zur Eintragung weitere Mitglieder gewinnen. Sobald diese zusammen sind und eine gemeinsame Satzung verabschiedet und von allen unterzeichnet wurde, ist der Verein eintragungsfähig. Jede natürliche Person kann Gründungsmitglied eines Vereins werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Gesellschaften, z. B. OHGs, Landkreise, andere Vereine oder GmbHs, als Mitglieder auftreten. Wer mitgründen möchte, muss geschäftsfähig sein.

Eventuell ist für die Gründung eines Sportvereins ein gewisses Kapital nötig, etwa für den Erwerb von Sportgeräten oder die Sanierung einer alten Turnhalle. Die Gründung kann mithilfe eines gewissen Startkapitals erfolgen, sodass unter Umständen auch die Aufnahme eines Kredits nötig wird. In diesem Fall könnte auxmoney eine interessante Option sein, weil die Kreditvergabe gerade für Selbständige unbürokratisch ist.

Mit einer korrekten Satzung den Sportverein gründen

Auch für die Satzung gibt es rechtliche Vorschriften, wenn Sie einen Sportverein gründen wollen. Die Satzung wird erstmals bei der Gründung beschlossen und kann später durch gemeinsamen Beschluss auch wieder verändert werden. Festgelegt sind unter anderem der Inhalt und die Form der Satzung. Wie genau die aktuellen rechtlichen Vorgaben lauten, können Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter anderem in § 57 nachlesen. Hier ist unter anderem festgelegt, dass eine Vereinsatzung folgende Informationen enthält:

  • Zweck des Vereins
  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Festlegung, dass der Verein eingetragen werden soll

Mitgliederversammlung

Immer dann, wenn viele Menschen einen Sportverein gründen – ob Fußballverein, Kegelverein oder Turnverein – spielen die Vereinsmitglieder eine zentrale Rolle. Deswegen wurde auch von rechtlicher Seite der Mitgliederversammlung ein hoher Stellenwert zugedacht. Die Mitgliederversammlung wird natürlich nicht nur dann durchgeführt, wenn Sie den Sportverein gründen und die Satzung unterzeichnet werden soll. Sie ist für alle wichtigen Beschlussfassungen zuständig. In der Regel sehen die Satzungen der Sportvereine mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung pro Jahr vor.

Wenn Sie nicht nur selbst aktiv Sport treiben, sondern auch leidenschaftlich gerne Sportereignisse verfolgen, könnte auch die Gründung eines Fanclubs für Sie interessant sein.