Wer einen Imbiss eröffnen möchte sollte Spaß im Umgang mit Menschen haben und viel Engagement mitbringen. Ob als „Reisegastwirt“ oder in einem Gebäude: Wenn Sie sich selbständig machen und gut vorbereiten, werden Sie sicher schon bald die ersten Kunden bedienen.

Vorbereitung auf die Selbständigkeit

Wichtig ist, dass die Qualität stimmt und dass Sie entweder selbst Erfahrung in der Zubereitung von Speisen haben oder auf einen Experten als Koch zurückgreifen können. Sie können selbstverständlich auch den Großteil der Speisen fertig vorbereitet anliefern lassen. Nur die finale Zubereitung liegt dann bei Ihnen.
Welche Speisen Sie als Selbständiger im Einzelnen anbieten wollen sollten Sie von verschiedenen Faktoren abhängig machen. In jedem Fall lohnt es sich, in Sachen Kundenfreundlichkeit immer wieder kleine Highlights zu setzen:

  • Mit sehr langen Öffnungszeiten in der Nähe von Diskotheken
  • Mit einem netten Plausch in der Imbissbude oder am Imbisswagen
  • Mit einer liebevollen Einrichtung bzw. besonders gemütlichen Stehtischen

Wenn Sie in einem Gebäude einen Imbiss eröffnen, benötigen Sie dafür eine Gewerbeanmeldung. Diese müssen Sie mindestens 4 Wochen vor der Eröffnung von Ihrem Imbissstand beantragen. Es handelt es sich nicht um eine „Erlaubnis“, es geht also nicht darum, ob sie Fast-Food oder andere Speisen servieren dürfen. Vielmehr müssen Sie lediglich Ihr Vorhaben, einen Imbiss zu gründen, anmelden.

Es hilft Ihnen sicherlich, wenn Sie fachlich und auch betriebswirtschaftlich mit der Branche vertraut sind. Besonderheiten für die Eröffnung von einem Imbiss sind:

  • Unterrichtsnachweis über hygienische Bestimmungen durch die IHK
  • §12 des Gaststättengesetzes für die Ausschüttung von Alkohol
  • Steuerliche Bestimmungen in der Gastronomie

Wer einen Imbiss eröffnet, kann dies in einem Gebäude oder mit einem Imbisswagen tun. Um mit einem Wagen einen Imbiss zu eröffnen benötigen Sie nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) eine Reisegewerbekarte, was diese Unterlagen voraussetzt:

    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis
    3. bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (mit allen Einträgen)

Bleiben Sie auf dem neusten Stand, was Ihre Speisen und die Vorlieben Ihrer Kunden angeht und…

    • Nutzen Sie Weiterbildungsangebote der IHK
    • Bieten Sie z.B. belegte Brötchen oder Salat für Vegetarier an

Es ist entscheidend, dass die Qualität Ihrer Speisen und der Service stimmen. Gerade weil der Kundenkontakt in vielen Fällen kurz sein wird und Sie nur einen kleinen Stamm an Kunden haben, ist der kurze Eindruck wichtig. Wiederkehrende Besucher sind wichtig für den Erfolg, wenn Sie einen Imbiss eröffnen. Diese Leute sollten sich gerne an Sie und Ihren Imbiss erinnern, denn sonst kommen Sie nicht wieder.

auxmoney unterstützt Selbstständige

Ich brauche
für
  • Bitte wählen …
  • Möbel / Umzug
  • Urlaub
  • PC / HiFi / TV / Video
  • Existenzgründung
  • Ausbildungsfinanzierung
  • Ablöse anderer Kredite
  • Ausgleich Girokonto / Dispo
  • Auto
  • Sonstiges
Bitte Verwendungszweck angeben
Monatliche Rate
171

* Eff. Zins 4,55 % p.a., 84 Monate, Kreditbetrag 12.500 € (inkl. Geb., Sorglos-Paket), Auszahlungsbetrag € 10.027. Vorläufige Berechnung. Vertragswerte können abweichen.

Sichern Sie sich und Ihren Wunschkredit ab

Mit dem Sorglos-Paket schützen Sie sich, Ihre Familie und die Menschen, die Ihnen für Ihren Wunschkredit Geld leihen. Denn das Sorglos-Paket hilft mit Ratenzahlung bei unvorhergesehenen finanziellen Belastungen durch Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw. Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und Tod. Es wird für die gesamte Laufzeit des Kredites abgeschlossen. Details zu den Allg. Versicherungsbedingungen

Ich trage das volle Risiko selbst

Von Beginn an die Finanzen im Blick behalten

Einen Imbiss eröffnen verursacht gewisse Kosten für den Anfang. Dabei schlagen vor allem die Kosten für die Erstausstattung zu Buche, zum Beispiel für

      • Hähnchengrill
      • Doppelfritteuse mit getrenntem Becken
      • Elektrisches Currywurst-Schneidegerät
      • TÜV Abnahme für Betreiber von einem mobilen Imbiss

Auch wenn Sie schon lange den Wunsch hegen, einen Imbiss zu eröffnen, sollte der finanzielle Mehrwert im Vordergrund stehen. Nach der Gründungsphase werden Sie laufende Kosten haben, welche Sie wohl durch die Gewinne wieder wettmachen werden. Davor müssen Sie jedoch die Gründungsfinanzierung sicherstellen.
Am Anfang der Gründungsphase steht meist die Erstellung von einem Businessplan. Banken benötigen diesen in jedem Fall, wenn Sie Ihnen einen Kredit gewähren. An Selbständige vergeben Sie Kredite jedoch auch dann nur selten. auxmoney ist mit Krediten von Privat eine Alternative.

[calculator title=”Kredit für Selbstständige & Unternehmer” btn_title=”Jetzt anfragen” loan=10000 type=5]

Bedenken Sie auch potenzielle monatliche Kostenfaktoren:

  1. Miete / Gebühren für einen Stellplatz
  2. Strom, Gas
  3. Gebühren für Kammern, Genossenschaft und Verbände
  4. Gewerbe- und Vermögenssteuer

Die Auswahl möglicher Speisen ist groß, von Klassikern wie Pommes und Currywurst oder Grillhähnchen am Wagen, Speisen aus anderen Kulturkreisen (z.B. griechische oder kroatische Spezialitäten) etc. Bedenken Sie, dass Sie für die hochwertige Zubereitung dieser Gerichte auch Kosten für spezielles Werkzeug auf Sie zukommen.

Was macht den richtigen Standort aus?

Wenn Sie Ihren Imbiss eröffnen, müssen Sie mit viel Bedacht den Standort auswählen für einen erfolgreichen Imbiss. Eröffnen Sie Ihr Einzelunternehmen als Reisegastwirt, d.h. mit einem Wagen, erkundigen Sie sich bei dem Gewerbeamt Ihrer Stadt, zu welchen Konditionen Sie wo stehen dürfen. Ein günstiger Standort für einen Imbiss könnte zum Beispiel ein leerstehendes Gebäude im Industriegelände sein:

  • Viele potenzielle Kunden, weil Betriebskantinen schließen
  • Günstige Mieten
  • Ausreichende Parkmöglichkeiten

Wer einen Imbiss eröffnen möchte hat es leichter, wenn in der Nähe viele Unternehmen ohne eigene Kantine sind. Einige Mitarbeiter werden Ihren Imbiss dann sicherlich schnell wahrnehmen. Gerade weil Sie viel Laufkundschaft haben werden ist die Standortfrage wichtiger als wenn Sie ein Büro mieten würden.

Teilen Sie der Welt mit, dass Sie einen Imbiss eröffnen!

Einen Imbiss zu eröffnen bedeutet auch, dass Sie Menschen auf sich aufmerksam machen müssen. Insofern gehört es zu jedem Geschäftsaufbau, dass Sie nicht nur den Imbiss eröffnen, sondern ihn auch bekannt machen. Eine wichtige Informationsquelle für Ihre Kunden ist das Internet. Oft wird beispielsweise nach günstigen Gerichten für die Mittagspause gesucht. Dann sollten Sie zu finden sein, gegebenenfalls sogar mit einem Bestellangebot, falls Ihre Speisen dies zulassen. Da man traditionell einen Imbiss zu Fuß besucht, sollten Sie aber auch im direkten Umfeld nicht mit Werbung sparen. Erkundigen Sie sich doch bei den umliegenden Unternehmen, ob Sie mit Flugblättern oder Aushängen darauf aufmerksam machen dürfen, dass Sie einen neuen Imbiss eröffnen. Vielleicht dürfen Sie z. B. ein Plakat in deren Räumlichkeiten aufhängen. Auch mit einer Rabatt- oder Gewinnspielaktion sorgen Sie für Aufmerksamkeit und bald werden viele potenzielle Kunden wissen, wann und wo Sie Ihren Imbiss eröffnen.